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BMBF-Anschubfinanzierungen für die Antragstellung in Horizont Europa

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit nunmehr insgesamt 4 Bekanntmachungen die Antragstellung bei der EU-Forschungsförderung. Die wichtigsten Informationen und Unterschiede zwischen den Förderlinien haben wir für Sie zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die untengenannten Ansprechpartner:innen.

1. Anschubfinanzierung für deutsche Koordinator:innen (A-HEU)

2. FH-Europa: alleinige Antragstellende sind Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften

3. Bridge2ERA2021: Integration von Mittelost- und Südosteuropa in den europäischen Forschungsraum

4. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 (Sicherheitsforschung)

 

1. Anschubfinanzierung für deutsche Koordinator:innen (A-HEU)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt deutsche Koordinator:innen beim Auf-und Ausbau ihrer europäischen Netzwerke und beim Erstellen von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben in „Horizont Europa“ in den Clustern von Pfeiler II „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“.

Rahmenbedingungen

  • Jährliche Fristen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September; Letzte Frist: 30. September 2023)
  • Zuwendungsempfänger: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU
  • Förderhöhe: max. 50.000 € für die koordinierende Einrichtung
  • Fördergegenstand: Personal-/Reisekosten, Netzwerktreffen, Workshops
  • Projektlaufzeit: max. 12 Monate (Die Förderung endet mit der Einreichung des Antrags.)
  • Weiterführende Informationen: Kurzdarstellung, BMBF-Bekanntmachung

 

2. FH-Europa

Rahmenbedingungen:

  • Fördergegenstand: Erstellen von Forschungsanträgen bei der EU (z.B. Horizont Europa, Green Deal) (zzgl. Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungs-/Forscheraustausche im EU-Ausland), Vernetzungsmaßnahmen
  • Zuwendungsempfänger: HAW
  • Fristen: kontinuierliche Antragsvorlage bis zum 30.06.2027
  • Projektlaufzeit: max. 12 Mon. (Da die Maßnahme auch der Vernetzung dient, endet die Förderung nicht zwingend mit der Antragseinreichung.)
  • Förderhöhe: max. 75.000 € (ohne Projektpauschale)
  • max. 2 parallele Anträge einer Hochschule
  • Weiterführende Informationen: BMBF-Bekanntmachung

 

3. Bridge2ERA2021: Integration von Mittelost- und Südosteuropa in den Europäischen Forschungsraum

Rahmenbedingungen:

  • Fördergegenstand: Vorbereitung gemeinsamer Projektanträge in Horizont Europa und weiteren EU-Förderprogrammen von deutschen Einrichtungen mit Partnern in den Zielländern; Ausbau bestehender Kooperationen & Knüpfen neuer Kontakte/ Initiierung langfristiger Kooperationen
  • Zuwendungsempfänger: u.a. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, KMU, Kommunen
  • Zweistufiges Antragsverfahren
  • Fristen: 28.02.2022; 30.11.2022, 27.09.2023, 31.05.2024
  • Projektlaufzeit: max. 24 Monate (2 aufeinanderfolgende Förderphasen von jeweils i.d.R. max. 12 Monaten Dauer)
  • Förderquote/-höhe: 100%, max. 120.000 €
  • Umfang des Projektkonsortiums: Beteiligung von mindestens 3 förderfähigen Einrichtungen aus drei verschiedenen Ländern
  • Weiterführende Informationen: BMBF-Bekanntmachung

 

4. Anschubfinanzierung speziell für Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft"

Die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ soll einen Beitrag dazu leisten, frühzeitig Anreize für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der zivilen Sicherheitsforschung sowie KMU der gewerblichen Wirtschaft bezüglich einer Beteiligung an Ausschreibungen des Clusters 3 in Horizont Europa zu schaffen.

Ergänzende Rahmenbedingungen zu den oben genannten:

  • Stichtage für die Projektskizzen (max. 10 Seiten): 15. März 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023), 15. März 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024), 15. März 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025)
  • Förderquote/-summe: 100% für Hochschulen, max. 120.000 Euro für max. 12 Monate
  • Weiterführende Informationen: BMBF-Bekanntmachung

 

Kontakt der Ansprechpartner:innen:

EU-Büro Nord

Dipl. Biol. Niko Isermann

EU-Forschungsreferent

Tel.: +49 (0) 391 6758836

E-Mail:

  • Fachhochschule der Polizei
  • Hochschule Harz
  • Hochschule Magdeburg-Stendal
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

EU-Büro Süd

Robina Geupel, M.A.

EU-Forschungsreferentin

Tel.: +49 (0) 345 55 21389

E-Mail:

  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg


EU-Büro Süd

Dr. Sabine Pabst

EU-Forschungsreferentin

Tel.: +49 (0) 345 55 22104

E-Mail:

  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
  • Hochschule Anhalt
  • Hochschule Merseburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung: 10.10.2022 - Ansprechpartner: Webmaster