Handhabung von Geistigem Eigentum (IP) in EU-Projekten
Umgang mit IP in den unterschiedlichen Projektstadien
Begriffe
Die Handhabung von Geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) und Regelungen zu Geistigem Eigentum werden als Schlüssel zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit angesehen. In den Beteiligungsregeln zu Horizont 2020, den "rules for participation", sind grundlegende Regelungen zur Nutzung und Verbreitung des in EU-Projekten erarbeiteten Geistigen Eigentums beschrieben.
Folgende grundlegende Begriffe sollten Sie kennen:
Background: Alle Daten, Kenntnisse und/oder Informationen sowie alle Rechte an Geistigem Eigentum, über die Projektteilnehmer vor dem Beitritt zum Projekt verfügen und die durch die Projektteilnehmer entsprechend Artikel 24 Grant Agreement (GA) beschrieben wurden.
- Horizont 2020-Projektteilnehmer haben die Verpflichtung, Background, den sie in ein Projekt einbringen, vorher in schriftlicher Form anzugeben (z.B. in einem Konsortialvertrag oder in einem anderen Papier) .
- Wenden Sie sich die Ansprechpersonen in Ihrem EU-Büro bei Fragen zu Ihrem Background in EU-Projekten.
Results: Alle Daten, Kenntnisse und/oder Informationen - unabhängig davon, ob sie rechtlich geschützt werden können oder nicht - die innerhalb eines Projektes entstanden sind, sowie zugehörige Rechte, einschließlich Rechte an Geistigem Eigentum. (Results wurden im FP7 mit "Foreground" bezeichnet.)
Ownership: Projektteilnehmer, die die Results erzeugt haben, besitzen diese auch. Ggf. sind Results in Joint Ownership, nämlich dann, wenn ihre Teile untrennbar voneinander sind.
Exploitation: Teilnehmer sind zur Nutzung (Exploitation) ihrer Results verpflichtet. Grundlegende Exploitation-Formen sind z.B.: kommerzielle Nutzung, Nutzung zu Forschungszwecken, Lizensierungen, Transfer an andere. Nutzung außerhalb Europas ist nur mit Zustimmung der Kommission möglich! (Exploitation wurde im FP7 mit "Use" bezeichnet.)
Dissemination: Bezieht sich auf die Verbreitungs- und Vermittlungsstrategien zum Projekt. Wie werden die Results oder das Projekt kommuniziert?
Hier geht es sowohl um die Kommunikation mit der wissenschaftlichen Fachwelt als auch mit der Öffentlichkeit, relevanten politischen und administrativen Stakeholdern und/oder anderen Interessentenkreisen wie z.B. Unternehmen, Verbänden o.ä.
Access Rights: Regelungen zu den Zugangsbedingungen zu Background oder zu Results eines Projekts. Die Zugangsbedingungen zu Background oder Results eines anderen Projektteilnehmers unterscheiden sich danach, ob sie zur Durchführung der Aufgaben des Projekts erforderlich sind oder zur Exploitation der eigenen Results.
Basisschema/Standardeinstellung für Access Rights (Zugangsrechte) in Horizont 2020-Projekten*:
ACCESS RIGHTS |
BACKGROUND |
RESULTS |
Notwendig für die Durchführung des Projekts |
Unentgeltlich (falls nicht anders vereinbart , z.B. in schriftlicher Backgroundliste) |
Unentgeltlich |
Für die EXPLOITATION der eigenen RESULTS |
Faire, nicht diskriminierende Bedingungen |
Faire, nicht diskriminierende Bedingungen |
*Abweichungen:
Die EU und angehörige Gremien bekommen Zugangsrechte immer unentgeltlich, solange die Nutzung nicht
kommerziell und nicht wettbewerblich ist, weil ihre Absichten in der Entwicklung, der Implemetierung und
dem Monitoring von EU-Policies und -Programmen liegen.
In Konsortialverträgen und Background-Listen können unter den Projektpartnern andere Bedingungen ausgehandelt
sein!
Horizont 2020-angegliederte Programme (z.B. Joint Programming Initiatives, Public Private Partnerships,
Joint Technology Initiatives (z.B. imi2)) können möglicherweise andere Standardeinstellungen haben!
Umgang mit IP in den unterschiedlichen Projektstadien
In der Antragsphase: IP-Management in Horizon 2020: Project Proposal
In der Vertragsvorbereitung: How to Manage IP in Horizon 2020: Grant Preparation
In der Projektlaufzeit: How to Manage IP in Horizon 2020: Project Implementation and Conclusion
Weitere Hinweise: FAQs
Videotutorials der NKS Recht und Finanzen
Open Access und IP
Your Guide to IP in Horizon 2020 (insbesondere S. 26-27)