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Dissemination and Communication/Verbreitung und Kommunikation

Was sind die EU-Anforderungen bezüglich Verbreitungs- und Kommunikationsmaßnahmen?

In der Antrags- und Verhandlungsphase

In der Projektphase

Am Projektende

EU-Emblem und Richtlinien zu seiner Verwendung

 

In der Antrags- und Verhandlungsphase

Die Verbreitungsaktivitäten (dissemination activities) können Teil der Evaluationskriterien sein, die im Arbeitsprogramm definiert sind.

Üblicherweise werden Kommunikations- und Verbreitungsmaßnahmen als Teil des Impact, der Wirkung des Projekts, evaluiert. Dabei wird unter dissemination vorwiegend die wissenschaftliche Verbreitung und unter communication die Wissenschaftskommunikation in die Gesellschaft hinein verstanden.

Erstellen Sie bereits in der Antragsphase einen möglichst detaillierten "Dissemination and Exploitation Plan" sowie einen "Communication Plan".

Während der Verhandlungsphase können Sie gebeten werden, Ihre Aktivitäten in diesem Feld zu verbessern und auszubauen.

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In der Projektphase

Die EU-Kommission ist autorisiert, Informationen über Projekte zu publizieren.

Die Begünstigten (beneficiaries) sind  verpflichtet, zu festgelegten Zeitpunkten Berichte (periodic und final reports) in durch die Kommission veröffentlichbarer Form bereitzustellen. Die Berichte beinhalten auch Informationen zu den zu erwartenden Ergebnissen (Results) des Projekts und deren sozialen Auswirkungen.

Da die Berichte durch die Kommission allgemein zugänglich veröffentlicht werden, sollten ihre Inhalte auch für eine breitere Öffentlichkeit verständlich dargestellt sein.

Ein Link zur Projektwebseite muss vorhanden und es muss sichergestellt sein, dass dieser aktuell ist. Der Link wird mit allgemeinen Informationen zu jedem geförderten Projekt auf der Webseite der Kommission veröffentlicht.

Die Begünstigten sollten Maßnahmen ergreifen, um mit der Öffentlichkeit und Vertretern der Medien  in Kontakt zu treten. Dabei soll die finanzielle Förderung durch die EU hervorgehoben werden.

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Am Projektende

Model Grant Agreement, Article 29: Dissemination of Results - Open Access - Visibility of EU Funding

Die Begünstigten müssen sicherstellen, dass die Projektergebnisse so schnell wie möglich verbreitet werden. Wenn Begünstigte dies nicht gewähleisten, ist die Kommission berechtigt, die Ergebnisse zu verbreiten.

Begünstigte sind verpflichtet, kostenlosen Online-Zugriff zu allen Veröffentlichungen zu gewährleisten, die peer-reviewed sind.

Soweit möglich, müssen Forschungsdaten durch offene Repositorien verfügbar gemacht werden (s.a. Open Research Data Pilot).

Jede Verbreitung von Projektinhalten kann und muss das EU-Emblem beinhalten (s.u.). Auf die Förderung muss wie folgt hingewiesen werden:

“This project has received funding from the [European Union’s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement No [Number]”.

 

Model Grant Agreement, Article 38: Promoting the Action - Visibility of EU Funding

Die Begünstigten müssen in Berichten an die EU-Kommission die erfolgreiche Umsetzung von "Dissemination and Exploitation Plan" sowie "Communication Plan" darstellen.

Die Kommission kann nicht-vertrauliche Materialien und Informationen, die sie von den Begünstigten erhalten hat, kostenfrei verwenden und veröffentlichen.

Der Schlussbericht muss eine Zusammenfassung des Projekts in einer für die Kommission veröffentlichbaren Form darstellen. Die Zusammenfassung beinhaltet Informationen zu Results und sozialen Auswirkungen des Projekts.

Der Schlussbericht sollte einen Plan für die weitere Verbreitung der Projektergebnisse beinhalten, um den Mehrwert und die positiven Auswirkungen des Projekts für die Europäische Union zu verdeutlichen. Dieser Schlussbericht sollte auch enthalten:

  • eine Liste aller wissenschaftlichen, von Experten begutachteten Publikationen der  Projektergebnisse,
  • eine Liste aller Anträge zu Patenten, Marken, registrierten Designs etc.,
  • eine Liste aller verwertbaren Projektergebnisse und
  • einen Bericht zu den sozialen Auswirkungen

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EU-Emblem und Richtlinien zu seiner Verwendung:

Sie müssen sichtbar machen, dass Ihr Projekt von der EU gefördert ist, indem Sie das folgende EU-Emblem verwenden und die entsprechenden Richtlinien beachten:

EU Flagge

Das EU-Emblem finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Die Richtlinien sind hier zu finden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre der EU-Kommission  Communicating EU Research and Innovation: Guidance for Project Participants

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Letzte Änderung: 01.04.2019 - Ansprechpartner: Webmaster