Sachbeihilfe

Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung themenunabhängig die jederzeitige Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.

Ziel

Die Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.

Anforderungen

Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau

Mittelundefined
  • Personal
  • Sachmittel
    • Verbrauchsmittel
    • Kleingeräte
    • Reisemittel

Es gibt verschiedene Module, die mit einander kombiniert werden können.

Dauer
  • projektspezifisch
  • bis zu 3 Jahre
Antrag

Antragsberechtige sind Wissenschaftler:innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).

Neuanträge können jeder Zeit eingereicht werden.
Fortsetzungsanträge müssen spätestens 6 Monate vo Verbrauch der jeweiligen Mittel beantragt werden.
Bei bilateraler Kooperationen müssen sich beide Partner bei der jeweiligen Förderorganisation bewerben.

 

Die Sachbeihilfe fungiert als Baustein für Bilaterale Projekte, Kooperationen mit Entwicklungsländern, Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen.

Links:

Deutsche Forschungsgemeinschaft - Sachbeihilfe

Deutsche Forschungsgemeinschaft - Kooperation mit Entwicklungsländern

Deutsche Forschungsgemeinschaft - Schwerpunktprogramme

Deutsche Forschungsgemeinschaft - Forschungsgruppen

Letzte Änderung: 06.07.2023 - Ansprechpartner: