Abschlussbericht

Der Abschlussbericht wird 60 Tage nach Projektende übermittelt und enthält neben den Bestandteilen eines Zwischenberichtes folgende Darstellungen:

  • Ergebnisse, Schlussfolgerungen und sozioökonomische Auswirkungen des Projektes
  • Gesellschaftliche Auswirkungen (gender equality actions, ethical issues, …) inklusive eines Plans zur Verwertung und Verbreitung der Erkenntnisse
  • Auflistung aller Einnahmen (falls zutreffend)

Eine Prüfbescheinigung, bzw. Audit-Zertifikat, ist von einem Zuwendungsempfänger miteinzureichen, wenn dieser Partner im Projekt eine Fördersumme von mindestens 430.000 Euro erreicht hat.

Die Kommission hat nach Eingang der Berichte 90 Tage Zeit, sie zu prüfen und entsprechende Schlusszahlung vorzunehmen. Bei Rückfragen durch die Europäische Kommission kann sich der zeitliche Ablauf verzögern.

Letzte Änderung: 20.06.2022 - Ansprechpartner: