Kostenaufstellung und -abrechnung
Die OVGU setzt sowohl in Research and Innovation Actions als auch in Innovation Actions 100% als Erstattungshöhe an, da OVGU eine öffentliche Einrichtung und Universität ist. Der Overhead von 25 % ist obligatorisch.
Bitte achten Sie auf eine auskömmliche und über die Projektlaufzeit verteilte Finanzierung Ihres Projektes. Für eine detaillierte Beratung zu Ihrem Budget kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiterinnen des EU-Büros.
Die Kosten in Horizont Europa sind in direkte und indirekte Kosten unterteilt.
Direkte Kosten sind alle finanziellen Aufwendungen (nach Artikel 6.2 Grant Agreement), die dem Projekt unmittelbar zugeordnet werden können, wie Personalkosten, Unteraufträge, Reisekosten, Abschreibungen für Investitionen und Geräte sowie Anschaffungskosten.
Indirekte Kosten sind (nach Artikel 6.2 des Grant Agreement) anteilige Aufwendungen, die einem Projekt nicht direkt zugeordnet werden können, die aber in unmittelbarem Zusammenhang mit den direkten erstattungsfähigen Projektkosten entstehen.