Direktbewerbung
Direkt an der Universität bewerben müssen sich ausländische Staatsbürger:innen, die
- schon einmal an der OVGU immatrikuliert waren.
- ihren Bachelor in Deutschland erworben haben und einen Masterabschluss anstreben. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung das myOVGU Portal
- Ausnahmen: Bewerbungen für die Masterstudiengänge Integrative Neuroscience und Performance Analysis of Sport erfolgen in jedem Fall über uni-assist.
3. sich für Lehramtsstudiengänge;Weiterbildungsstudiengänge;Promotionsstudiengänge / Promotion interessieren:
- Bitte beachten Sie, dass für diese Studiengänge keine Online-Bewerbung möglich ist. Ausländische Staatsbürger:innen verwenden bitte immer das Formular Antrag auf Zulassung zum Studium.
4. Stipendiat:innen für den Masterstudiengang „Peace and Conflict Studies“ oder CONACyT Bewerber:innen aus Mexiko sind.
Die Bewerber:innen schicken in allen Fällen das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular mit ihren vollständigen Unterlagen an folgende Postadresse:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg |
Dezernat Studienangelegenheiten |
Frau Ulrike Schmidt |
Postfach 4120 |
39016 Magdeburg |
Hinweis!
Bildungsinländer:innen bewerben sich nur online.
Als Bildungsinländer:in gelten ausländische Staatsbürger:innen mit deutschem Abitur. Ausländische Staatsbürger:innen mit einem deutschen Bachelor-Abschluss, aber internationalem Sekundarschulzeugnis sind keine Bildungsinländer:innen!
Ausländische Staatsbürger:innen mit einem Studienkolleg-Abschluss sind keine Bildungsinländer:innen.
Bewerber:innen, die bereits einen Masterabschluss in Deutschland erworben haben und sich für ein 2. Masterstudium an der OVGU bewerben möchten, müssen sich erneut über uni-assist bewerben. Bitte beachten Sie, dass bei einer Immatrikulation in ein Zweitstudium Gebühren in Höhe von 500€ pro Semester anfallen.
- Ausgedrucktes und persönlich unterschriebenes Bewerbungsformular;
- einfache Kopie der Seiten Ihres Passes mit persönlichen Daten und Passfoto, ggf. Aufenthaltserlaubnis;
- amtlich beglaubigte Kopie und beeidigte Übersetzung des Sekundarschulabschlusszeugnisses (ins Deutsche oder Englische) mit Noten und Fächerübersicht (Bewerber:innen für ein Masterstudium dürfen diese Dokumente als einfache Kopie einreichen)
- amtlich beglaubigte Kopie und beeidigte Übersetzung des Nachweises über die im Heimatland absolvierte Hochschulaufnahmeprüfung, wenn eine abgelegt wurde;
- amtlich beglaubigte Kopien und beeidigte Übersetzungen von Fächer- und Notenübersichten, Diplomen, Hochschulabschlüssen (Bachelor, Master) und Zeugnissen über bereits absolvierte Studienjahre an anderen Hochschulen;
Hinweis: Abschlusszeugnisse müssen spätestens zur Immatrikulation vorliegen - amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises der Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch, je nach Studiengang:
Deutsch: Zeugnisse über absolvierte Deutschprüfungen. Mindestens B1 für die die Teilnahme am Studienkolleg, mindestens C1 für die Teilnahme an der DSH-Prüfung;
Englisch: Official TOEFL score report (TOEFL-Test) oder äquivalente Sprachzeugnisse (bitte prüfen Sie dies bei der Kurzbeschreibung Ihres Studienganges); die Zeugnisse müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden; den TOEFL score report können Sie auch direkt an die Universität schicken lassen; TOEFL-Code der Otto-von-Guericke-Universität: 0183; - amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Feststellungsprüfung (wenn erforderlich);
- spezielle Nachweise, nur wenn sie für Ihren gewünschten Studiengang gefordert sind (Motivationsschreiben, Praktikumsnachweise, Empfehlungsschreiben, Nachweise über Eignungsprüfungen - vergleichen Sie hierzu auch die Kurzbeschreibung Ihres Studienganges);
- Bewerber:innen aus Indien, der Volksrepublik China und Vietnam fügen ein Original des Zertifikats der Akademischen Prüfstelle (APS) bei der Deutschen Botschaft in Neu-Delhi Peking bzw. Hanoi bei.
Es werden keine Unterlagen per E-Mail oder Fax entgegengenommen und keine Vorabbewertungen von Qualifikationen gegeben.
Die Fristen entnehmen Sie bitte der Kurzbeschreibung des Studienganges. Wir empfehlen aber eine frühzeitige Bewerbung:
- Zum Wintersemester (WS): bis 15. Juli
- Zum Sommersemester (SS): bis 15. Januar
Die Universität ist bemüht, die Bearbeitung aller internationalen Zulassungsanträge bis zum 15. Juli (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester) abzuschließen.