Für Studierende

Alle Studierenden, die in Deutschland an einer deutschen Hochschule/Universität studieren, unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).

Deswegen muss auch jede*r ausländische Student*in Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. einer Ersatzkasse werden oder sich privat versichern. Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums ist bis zum 30. Lebensjahr bindend.

Der Mitgliedsbeitrag in gesetzlichen Krankenversicherungen (inklusive Pflegeversicherung) beträgt zurzeit ca. 120 Euro pro Monat für Student*innen bis zum 30. Lebensjahr.

Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung sind:

  • die unbürokratische Abwicklung der Arztbesuche durch Vorlage einer Gesundheitskarte
  • ein günstiger Tarif
  • etwaige Vorerkrankungen sind ohne Relevanz
  • alle gesetzlichen und Ersatzkrankenkassen haben mehr oder weniger identische Tarife mit abweichenden individuellen Leistungen
  • Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden

Bei Erreichen des 30. Lebensjahres können Sie sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Derzeit beträgt der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung ca. 200 Euro monatlich.

Hier ein  Vergleich der Tarife und Leistungen

Sofern Sie sich bei Studienbeginn für eine private Krankenversicherung entschieden haben, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Diese Befreiung von der Versicherungspflicht wird nicht für private Reisekrankenversicherungen ausgesprochen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Studiums.

Einige private Versicherungen bieten Studententarife an. Hier ein Vergleich der Tarife und Leistungen.

Achtung: Zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus.
Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte Ihre Krankenkasse und teilen Sie ihr unsere Absendernummer H0001216 für den elektronischen Datenaustausch mit. Ihre Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung an die OVGU. Mehr Informationen finden Sie hier.

Letzte Änderung: 14.11.2022 - Ansprechpartner: