Visum

Benötige ich für die Beantragung der Zulassung ein Einreisevisum?

Nein. Sie können aber ein Studienbewerbervisum beantragen, wenn vorher kein Kontakt zu einer deutschen Hochschule hergestellt werden konnte. Für acht Monate kann man sich so über die Studienmöglichkeiten in Deutschland informieren, fehlende Voraussetzungen für eine Bewerbung oder zur Aufnahme des Fachstudiums nachholen, und dann die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verlängern lassen, ohne ausreisen zu müssen.

Muss ich ein Einreisevisum zum Studium beantragen?

Die Einreise zum Studium ist in der Regel nur mit einem Visum zu Studienzwecken möglich. Wenn man mit einem Visum zu Besuchszwecken (Touristenvisum) oder ohne Visum nach Deutschland einreist, erteilt die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken. Nähere Informationen zu den Visabestimmungen für die einzelnen Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Ausnahme

EU-Staatsangehörige und EWR-Staatsangehörige (Norwegen, Liechtenstein, Island) können visumfrei einreisen. Nach Einreise erhalten Sie in der Meldebehörde eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht. Ebenso können Staatsangehörige aus den Ländern Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA visumfrei einreisen. In der Ausländerbehörde muss nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragt werden.

Das Visum zu Studienzwecken ist in der Deutschen Botschaft im Heimatland unter Vorlage des Zulassungsbescheides und eines Nachweises über ausreichende finanzielle Mittel (zurzeit 934 pro Monat bzw. 11.208 pro Jahr) für die Dauer von mindestens einem Jahr zu beantragen. Da die Beantragung zwischen drei Wochen und drei Monaten dauern kann, empfehlen wir, sich möglichst frühzeitig an die Deutsche Botschaft im Heimatland zu wenden. Dieses Visum zu Studienzwecken ist zeitlich befristet (in der Regel für 3-6 Monate) und muss dann in Deutschland für die Zeit der Ausbildung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Achtung: für Studien- und Forschungsaufenthalte bis zu einem Jahr kann in der Deutschen Botschaft ein Visum für die ganze Aufenthaltsdauer beantragt werden.

Studienbewerbervisum

Wenn vorher kein Kontakt zu einer deutschen Hochschule bestand, ist es möglich, mit einem Studienbewerbervisum ohne formelle Bewerbung und ohne Zulassung einer Hochschule in Deutschland einzureisen. Der Aufenthalt als Studienbewerber darf höchstens neun Monate betragen. In der deutschen Botschaft bekommt man zunächst ein Visum für drei Monate. Das Visum kann dann in Deutschland für weitere sechs Monate bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung umgewandelt werden. In dieser Zeit kann man sich so über die Studien- und Promotionsmöglichkeiten in Deutschland informieren oder fehlende Voraussetzungen für eine Bewerbung bzw. zur Aufnahme des Studiums nachholen. Sind alle Studienvoraussetzungen erfüllt, erhält man eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums. Bei der Beantragung des Studienbewerbervisums müssen in der Deutschen Botschaft im Heimatland die bisherigen Studienabschlüsse vorgelegt sowie ausreichende finanzielle Mittel in Höhe von 934 EUR pro Monat für die Dauer von 9 Monaten nachgewiesen werden.

Letzte Änderung: 12.12.2022 - Ansprechpartner: