Master of Science und von Beruf: Ingenieur

04.05.2017 -  

Absolventinnen und Absolventen ingenieurtechnischer Studiengänge der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg erhalten ab sofort mit ihrem Abschlusszeugnis eine ergänzende Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“. Dafür hat die Universität soeben einen Kooperationsvertrag mit der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt unterschrieben. Mit dem Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Ingenieurkammer seit 2009 offiziell zur Bescheinigung dieser Berufsbezeichnung berechtigt. Dieses Vorgehen soll verhindern, dass Absolventen die betreffende Berufsbezeichnung führen können, ohne über die notwendigen Qualifikationen zu verfügen.

Künftig können Absolventinnen und Absolventen direkt mit dem Bachelor- oder Masterabschluss die Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin im Prüfungsamt der Universität beantragen, die ihnen nach erfolgreichem Studienabschluss mit dem Abschlusszeugnis überreicht wird.

Jörg Herrmann (li.) Jens Strackeljahn (c) Harald Krieg2
Kammerpräsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann (li.) und Rektor Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljahn (re.).

Der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, hob hervor: „Sachsen-Anhalt ist traditionell ein Land der Ingenieure in der Mitte Europas. Landesregierung und Parlament haben die Ingenieurkammer absichtsvoll als zuständige Stelle zum Führen der Berufsbezeichnung ‚Ingenieur’ im Gesetz verankert. In der engeren Zusammenarbeit mit den Universitäten, Hochschulen und dem VDI-Landesverband geben wir jungen Ingenieurinnen und Ingenieuren sichtbar bessere Chancen für den Berufsstart und werben für eine Berufsausübung sowie Kammermitgliedschaft in Sachsen-Anhalt. Die Ingenieurkammer als zuständige Stelle wird dadurch von der Universität verwaltungstechnisch entlastet und für die antragstellenden Absolventen entfällt aufwendige Bürokratie.“

Gütesiegel für den Arbeitsmarkt

Seit der Bologna-Reform im Jahr 1999 fielen an den Universitäten bundesweit – bis auf wenige Ausnahmen – die Diplomstudiengänge weg und wurden durch das Bachelor- und Mastersystem ersetzt. Dies bedeutete für die AbsolventInnen einen Wegfall des Gütesigels und Markenzeichens Dipl.-Ing. Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge schließen seitdem nicht mehr mit dem Diplomingenieur, sondern mit einem Master of Science ihr Studium ab.

„Mit der Umstellung auf das Bachelor-Master-System wuchs die Vielfalt ingenieurwissenschaftlicher Studienangebote und Abschlüsse und erlaubt nunmehr größere Flexibilität und Mobilität“, so der Rektor, Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan. Diese gewachsene Vielfalt ist schätzenswert, doch führten die damit einhergehenden diversen akademischen Grade in manchen Fällen dazu, dass der Titel des Studiengangs sowie die Hochschulabschlussurkunde nicht mehr sofort erkennen lassen, dass es sich bei dem betreffenden Studiengang um einen ingenieurwissenschaftlichen handelt. Eine zusätzliche Berufsbezeichnung erleichtert Arbeitgebern die Orientierung und Zuordnung eines Studiengangs/Abschlusses zu einem ingenieurwissenschaftlichen Profil und ist darüber hinaus für bestimmte Tätigkeitsbereiche notwendige Voraussetzung.

Absolventinnen und Absolventen können durch das Bachelor-Master-System unkomplizierter länderübergreifend arbeiten und werden durch die Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin zusätzlich im internationalen Wettbewerb gestärkt. Mit der Vereinbarung wird dabei einmal mehr die große Verantwortung und Rolle der Universität Magdeburg bei der Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte im ingenieurwissenschaftlichen Bereich deutlich“, so der Rektor. „Die Qualitätssicherung ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung und Feststellung der Qualifikationen liegt nach wie vor in der Verantwortung der Universität. Die Kooperation mit der Ingenieurkammer dient dem Schutz der Berufsbezeichnung ‚Ingenieur’ und ist Zeichen gemeinsamer Interessenvertretung.“

Voraussetzung für die Berufsbezeichnung Ingenieur ist der Abschluss des Studiums einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs Regelstudiensemestern.

 

Bilder zum Download:

Bild 1 und Bild 2 // Quelle: Harald Krieg/Universität Magdeburg // Bildunterschrift: Kammerpräsident Dipl.-Ing. Jörg Herrmann (li.) und Rektor Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljahn (re.).

Letzte Änderung: 30.11.2022 - Ansprechpartner: