Psychologie
Psychologie
Steckbrief
Studienabschluss Master of Science (M.Sc.) Zugangsbeschränkung N.C. Zulassungsvoraussetzung 1. Die Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie setzt den erfolgreichen Abschluss eines mindestens dreijährigen universitären Bachelor-Studiums im Fach Psychologie voraus. Die Mindestnote 2,5 ist nachzuweisen. Der absolvierte Abschluss muss mindestens 8 CP im Bereich Klinische Psychologie und Neuropsychologie* beinhalten.Zum Nachweis der genannten 8 CP nutzen Sie bitte dieses Einschlägigkeitsformular. Die Vorlage des Formulars ist zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung im Zulassungsverfahren.
2. Bewerber und Bewerberinnen, die Ihr Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlegen können, führen den Nachweis der Qualifikation für den Masterstudiengang durch die Vorlage einer benoteten Leistungsbescheinigung. Es müssen mindestens 150 Credits erreicht sein.
3. Ausländische Studienbewerber, die ihren Abschluss nach Absatz 1 in einem nicht deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen vor der Immatrikulation deutsche Sprachkenntnisse mit der bestandenen "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" Stufe 3 oder dem TestDAF Stufe 5 nachweisen.
4. Es werden hinreichende Kenntnisse der englischen Sprache empfohlen, um an englischsprachigen Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können.
*Hierbei handelt es sich um eine und/oder-Bestimmung.
Regelstudienzeit 4 Semester Studienbeginn Wintersemester Bewerbungsmodalitäten Studienrichtung im Immatrikulationsantrag angeben
Bewerbungsfrist Bewerbung mit deutschem Bachelorabschluss an der OVGU 15. Juli Bewerbung mit internationalem Bachelorabschluss über uni-assist 15. Juli
Studienziel
Das forschungsorientiert konzipierte Studium qualifiziert die Absolventinnen / Absolventen für eine selbstständige Tätigkeit als Psychologe/Psychologin in Forschung und Anwendung. Der Studiengang vermittelt vertiefte wissenschaftliche und methodologische Kenntnisse (wissenschaftliche Spezialkenntnisse im gewählten Schwerpunktbereich; Kenntnis einschlägiger Forschungsmethoden) sowie vertiefte berufs- und forschungspraktische Qualifikationen (Erfahrung im selbstständigen Umgang mit Forschungsmethoden im Rahmen von psychologischen Forschungs- und Anwendungsprojekten). Die fachlich breite Ausbildung im Master-Studiengang, die mit dem allgemeinen, inhaltlich nicht spezifizierten "Master of Science" abschließt, bereitet auf eine leitende, selbstständige Tätigkeit in verschiedensten Berufsfeldern sowie auf forschungsorientierte Laufbahnen in Universitäten und Forschungseinrichtungen vor.
Berufliche Perspektiven
Die Absolventinnen und Absolventen erwerben entsprechend der im Master-Studiengang gewählten Schwerpunkte fachspezifische Qualifikationen für Berufsfelder z.B. in (Rehabilitations-)Kliniken, in der Pharmaforschung oder in Familien- und Erziehungsberatungsstellen, in Jugendämtern und in der Sozialhilfe oder in der Arbeits-, Organisations- und Umweltberatung, in Industriebetrieben, Behörden oder Institutionen der Weiterbildung. Die akademische Ausbildung mit dem Abschluss M.Sc. in Psychologie liefert eine hinreichende Voraussetzung für weitere postgraduale Ausbildungen innerhalb und außerhalb der Psychologie (z. B. Promotion, Psychotherapieausbildung).
Passt dieser Studiengang zu mir?
Vorausgesetzt werden die bereits vorhandenen Kenntnisse aus dem abgeschlossenen Bachelorstudium sowie das Interesse an der Vertiefung dieser Kenntnisse unter den speziellen Gesichtspunkten eines der wählbaren Schwerpunkte.
Weitere Informationen
Der Studienaufbau sieht acht Pflichtmodule vor. Das Studium dauert zwei Jahre oder vier Semester und umfasst 120 CP, davon entfallen 10 CP auf ein achtwöchiges berufsorientiertes Praktikum und 30 CP auf die 6-monatige Masterarbeit. Der Studiengang besteht aus einem allgemeinen Teil (Kerncurriculum), einem Grundlagen- bzw. Anwendungsmodul (12 CP) und den folgenden drei alternativ wählbaren Schwerpunkten (jeweils 24 CP):
- Kognitive Neurowissenschaft
- Klinische Neurowissenschaft
- Umweltpsychologie/Mensch-Technik-Interaktion
Neben der Vermittlung fachwissenschaftlicher Kompetenzen kommt dem Studiengang auch für die allgemeine Professionalisierung (z. B. Vermittlung von Schlüsselqualifikationen einschließlich sog. „Soft Skills“) besondere Bedeutung zu.
Ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihren Abschluss nach Absatz 1 in einem nicht deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen vor der Immatrikulation deutsche Sprachkenntnisse mit der bestandenen „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ Stufe 3 oder dem TestDAF Stufe 5 nachweisen.