Medizin

Studiengang

Medizin

Steckbrief

Studienabschluss Staatsexamen Zugangsbeschränkung N.C. Zulassungsvoraussetzung Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder eine vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Erfahrene Berufstätige aus medizinischen Berufen ohne Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit einer Sonderprüfung. Regelstudienzeit 12 Semester und 3 Monate Studienbeginn Wintersemester Bewerbungsmodalitäten Zulassungsbeschränkung; Bewerbung an die Stiftung für Hochschulzulassung Bewerbungsfrist Bewerbung für den HAM-Nat-Auswahltest 15. Januar BewerberInnen mit deutschem Schulabschluss, EU-/EWR-BürgerInnen mit ausländischem Schulabschluss 15. Juli Alt-Abiturienten (Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar) 31. Mai Nicht-EU-BürgerInnen mit ausländischem Schulabschluss über uni-assist 15. Juli

Studienziel

Ziel der ärztlichen Ausbildung entsprechend der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate. Die Ärztliche Prüfung wird in drei Abschnitten abgelegt. Der erste Abschnitt nach einem Studium von zwei Jahren umfasst die Fächer Physik und Physiologie, Chemie und Biochemie/Molekularbiologie, Biologie und Anatomie, Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie. Der schriftliche Teil des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung umfasst nach einem weiteren Studium von drei Jahren die klinischen und klinisch-theoretischen Fächer. Nach erfolgreicher Absolvierung des „Praktischen Jahres“ (48 Wochen) findet der "Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" in mündlicher Form statt. Während des ersten Abschnitts des Studiums sind eine Ausbildung in erster Hilfe und ein Krankenpflegedienst von drei Monaten und während des klinischen Studienabschnitts Famulaturen von vier Monaten erforderlich.

Berufliche Perspektiven

Gesundheitswesen, Forschung, Industrie, Medien, Verwaltung

Passt dieser Studiengang zu mir?

Hilfsbereitschaft, soziales Engagement, naturwissenschaftliches fachübergreifendes Interesse, Teamfähigkeit und Ausdauer

Weitere Informationen

Der Studiengang Humanmedizin ist bundesweit in der Zulassung beschränkt. Studienplätze werden für deutsche BewerberInnen, für ausländische BewerberInnen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (Bildungsinländer) und für ausländische BewerberInnen aus den Ländern der Europäischen Union und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Die Bewerbungsunterlagen sind - unter Angabe der gewünschten Universität - direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung einzureichen (Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund, www.hochschulstart.de. BürgerInnen anderer Staaten bewerben sich online unter https://my.uni-assist.de/. Informationen zu den Bewerbungsunterlagen erteilt das Akademische Auslandsamt der Medizinischen Fakultät ().

Informationen zum Hochschulauswahlverfahren

Letzte Änderung: 04.01.2024 - Ansprechpartner: