Kleinvieh macht auch Mist

Begrüßungsgeld

Die Stadt Magdeburg bezahlt Studierenden der ansässigen Hochschulen, die ihren Hauptwohnsitz in der Landeshaupt­stadt anmelden, ein “Begrüßungsgeld” von 160 Euro. Allerdings wird diese Summe in Raten gezahlt. Bei Anmeldung der Wohnung gibt es zunächst 70 Euro. Den Rest können Sie sich dann im Verlauf des Studiums abholen. Den Antrag können Sie im Bürgerbüro stellen. Weitere Informationen gibt es unter www.magdeburg.de.

Befreiung von der Rundfunkgebühr

Als BAföG-Empfänger*in können Sie von der Rundfunkgebühr (GEZ) befreit werden. Dazu müssen Sie einen Antrag mit BAföG-Bescheid an die zuständige Stelle schicken.

Wohngeld

Wenn Sie keinen BAföG-Anspruch haben, können Sie unter Umständen Wohngeld in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie BAföG bekommen und mit Familie oder Kindern zusammenleben, ist unter Umständen eine Förderung möglich.

Letzte Änderung: 01.02.2018 - Ansprechpartner: