Kleinvieh macht auch Mist
Begrüßungsgeld
Die Stadt Magdeburg bezahlt Studierenden der ansässigen Hochschulen, die ihren Hauptwohnsitz in der Landeshaupt
Befreiung von der Rundfunkgebühr
Als BAföG-Empfänger*in können Sie von der Rundfunkgebühr (GEZ) befreit werden. Dazu müssen Sie einen Antrag mit BAföG-Bescheid an die zuständige Stelle schicken.
Wohngeld
Wenn Sie keinen BAföG-Anspruch haben, können Sie unter Umständen Wohngeld in Anspruch nehmen. Auch wenn Sie BAföG bekommen und mit Familie oder Kindern zusammenleben, ist unter Umständen eine Förderung möglich.