Nebenjobs im Studium

Nebenjobs

Bei einem Nebenjob ist es besonders wichtig, die magische Grenze von 450 € pro Monat bzw. 20 Stunden Arbeit pro Woche nicht zu überschreiten. Verdienen oder arbeiten Sie durch einen oder mehrere Jobs mehr, müssen Sie Lohn­steuer und Sozialabgaben zahlen. Allerdings können Sie sich die gezahlte Lohnsteuer bis zum Grundfreibetrag von derzeit 8.354 € plus Werbekostenpauschale von 1.000 € und Kosten für das Studium pro Jahr mit Hilfe einer Einkommen­steuererklärung zurückholen. Über diesen Grundfreibetrag hinaus müssen Sie Lohnsteuer zahlen und verlieren zusätzlich den Anspruch auf Kindergeld.

Bleiben Sie unter den genannten Grenzen, führt nur das Unternehmen Pauschalen an die zuständigen Stellen ab und für Sie entstehen keine Abzüge.

Für Jobs während der Vorlesungszeit, die vertraglich auf nicht mehr als zwei Monate begrenzt sind, sind ebenfalls keine Sozialversicherungsabgaben fällig und die Lohnsteuerkarte entfällt. Außerhalb der Vorlesungszeiten können Sie so viel arbeiten und verdienen wie Sie wollen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Allerdings wird ab einem Verdienst von 400 € ein Beitrag zur Rentenversicherung fällig.

Auch seitens der Krankenversicherung sind einige Punkte zu beachten. So verlieren Sie Ihren Anspruch auf Familienversicherung (i.d.R. sind Sie bis zum 25. Lebensjahr familienversichert), wenn Sie mehr als 450 € im Monat verdienen. Sie müssen dann in die studentische Krankenversicherung wechseln. Wer mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitet, fliegt komplett aus der studentischen Krankenversicherung und wird über das Unternehmen pflichtversichert.

Sie merken also, das Thema Arbeiten und Studieren ist sehr komplex und Sie sollten sich umfassend informieren, bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Der Career Service der Universität hilft Ihnen hier gern weiter.

Letzte Änderung: 01.11.2019 - Ansprechpartner: