Bildungsfreistellung

Eine weitere Möglichkeit der Weiterbildung ist die Teilnahme an einer Maßnahme nach dem Bildungsfreistellungsgesetz. Die Veranstaltung muss eine vom Landesverwaltungsamt anerkannte Maßnahme sein. Anerkennungsfähig sind Bildungsveranstaltungen, die thematisch einer berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Freistellung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Freistellung des vorangegangenen Jahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Wer für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen freigestellt wird, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Kosten für die Weiterbildungsveranstaltung, ggf. Unterkunft und Verpflegung sind von den Teilnehmern selbst zu tragen.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: