Konfliktmanagement
Die meisten Arbeitsverhältnisse verlaufen weitestgehend reibungslos. In gut funktionierenden Einheiten werden Probleme sachlich gelöst und Missverständnisse angesprochen. Wenn es mal zu Konflikten kommt, gibt es an der OVGU Ansprechpartner und Veröffentlichungen in den Hochschulöffentlichen Bekanntmachungen. An dieser Stelle sei auf die Dienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung hingewiesen, die seit 2014 in der vorliegenden Fassung besteht.
Für Konflikte, die mit einer Suchtproblematik zusammen hängen, wurde im Jahr 2011 eine Dienstvereinbarung zur Betrieblichen Suchtprävention und zum Umgang mitsuchtgefährdeten Beschäftigten abgeschlossen. Hier finden sich erste Anregungen für Vorgesetzte und Mitarbeiter, wenn Auffälligkeiten beobachtet werden. Wenn Konflikte ohne arbeitsrechtliche Maßnahmen nicht zu lösen sind, zeigt die Dienstvereinbarung zum Umgang mit arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen die Wege auf, die durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten unter Einschaltung des Dezernates Personalwesen und/oder des Personalrates und ggf. auch der Personalvertretungen zu gehen sind. Diese Dienstvereinbarung wurde redaktionell überarbeitet und im Oktober neu abgeschlossen. Für alle mit diesem Thema zusammenhängenden Fragen stehen Ihnen die Konfliktbeauftragten gerne zur Seite. Das gilt für Vorgesetzte und Mitabeiter gleichermaßen.