Studierendenrat

Der Studierendenrat ist das höchste Organ der studentischen Selbstverwaltung. Er besteht aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern, die jedes Jahr direkt von den Studierenden gewählt werden. Die Kernaufgabe der StuRas besteht darin, die Interessen und Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft zu vertreten und sie nach Möglichkeit in kulturellen, fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstüt-zen. Dazu gehört u.a.:

  • Bildung von Referaten für diverse Aktivitäten
  • Entsenden von Studierenden in die Kommissionen des Senats
  • Vergabe von Sozialdarlehen an Studierenden
  • Förderung von studentischen Projekten und Organisationen
  • Stellung- und Einflussnahme auf hochschulpolitische Entwicklungen
  • Organisation von Veranstaltungen z.B. Seminare
  • den Studierendensport fördern
  • Integration ausländischer Studierender fördern
  • Überregionale Studierendenbeziehungen pflegen

Letzte Änderung: 23.10.2023 - Ansprechpartner: