Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, Beschäftigten nach längerer Krankheit mit Unterstützung des Arbeitgebers die Möglichkeit der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu geben, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, den Arbeitsplatz zu erhalten und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

Zum BEM gehören alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Beschäftigten mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern, unabhängig davon, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht.

Das BEM ist ein Angebot an alle Beschäftigten, Beamten und Auszubildenden der OVGU, die in den letzten 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Auch Beschäftigte, die weniger als sechs Wochen in­nerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig erkrankt sind, haben die Möglichkeit, sich über Wiedereingliederungsmaßnahmen zu informieren, indem sie sich an eine der BEM-Beauftragten Frau Hanka oder Frau Springer wenden.

Weitere Informationen finden Sie in der Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Ablauf des BEM an der OVGU

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Nach einem schriftlichen Erstkontakt wird mit Zustimmung der/des Beschäftigten ein Termin für ein BEM-Informationsgespräch vereinbart...

Häufige Fragen zum BEM (FAQ-Liste)

In unserer FAQ-Liste finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum BEM an der OVGU.

Letzte Änderung: 09.07.2020 - Ansprechpartner: