Bekanntgabe von persönlichen Veränderungen
Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse (Wohnort/Adresse, Familienstand, Geburt eines Kindes, geänderte Bankverbindung etc.), so teilen Sie dies bitte unaufgefordert und unverzüglich dem Dezernat Personalwesen mit.
Nutzen Sie dafür die Veränderungsanzeige für persönliche Angaben und reichen Sie diese in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den nachweislichen Urkunden in Kopie (Eheurkunde, Geburtsurkunde Kind etc.) ein.