Stellenausschreibungen, Einstellung, Weiterbeschäftigung
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Schwerbehindertenvertretung
Sobald eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen oder diesem Gleichgestellten vorliegt, muss die Schwerbehindertenvertretung in das Auswahlverfahren einbezogen werden, selbst wenn dieser die Anforderungen der Stellenausschreibung nicht erfüllt. Um Diskriminierungsvorwürfen entgegenzuwirken, ist die Einladung der/des Bewerber*s/in unverzichtbar.
Weiterführende Informationen zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sowie der zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sie hier.