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Weitere Verlängerung des Höchstbefristungsrahmens gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aufgrund der Corona-Pandemie um weitere 6 Monate

05.10.2020 -

Das WissZeitVG ist durch das Gesetz vom 25.5.2020 geändert worden. Die Änderung betrifft § 7 des Gesetzes, mit dem eine Übergangsregelung für die Folgen der Corona-Pandemie getroffen wurde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat durch die Rechtsverordnung zum WissZeitVG (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung WissBdVV) die Höchstbefristungsgrenzen für Personal, das sich in einer Qualifizierungsphase befindet, um weitere 6 Monate verlängert.

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Letzte Änderung: 28.07.2021 - Ansprechpartner: