FAQ zum Stellenbesetzungsverfahren
Die Fakultäten haben ein Budget zur Bewirtschaftung der Personalkosten zugewiesen bekommen. Im Rahmen dieses Budgets können Stellenbesetzungen erfolgen.
Das Rektorat hat sich die Entscheidung über die Besetzung von unbefristeten Wissenschaftlerstellen vorbehalten. Wenn eine solche Stelle besetzt werden soll, ist von der Fakultät ein Gesamtkonzept (Dauerstellenkonzept) vorzulegen, das auch die Stellen für den Höheren Technischen Dienst (E 13) einschließt.
In der Regel wird für die Besetzung einer unbefristeten Wissenschaftlerstelle die abgeschlossene Promotion vorausgesetzt.
Alle an der OVGU zu besetzenden Stellen sind auszuschreiben. Das gilt insbesondere für unbefristete Stellen. Die Ausschreibung kann auch intern erfolgen, so dass externe Bewerber*innen nicht berücksichtigt werden müssen.