Reisebüro/Online-Buchungsportal
Zur Abwicklung der Dienstreisetätigkeit bestand bisher ein Rahmenvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (LSA)und dem FCM DER Reisebüro (FCM Travel Solutions, DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co OHG). Dieser Vertrag besteht nicht mehr. Somit hat das FCM DER Reisebüro den gleichen Status, wie jeder andere Reisebüro-Anbieter oder jedes andere Reise-Buchungsportal. Damit entfällt auch das bisher notwendige Abfordern eines Vergleichsangebotes des Vertragspartners FCM DER Reisebüro, sofern bei einem anderen Anbieter gebucht wird.
Unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist bis zur Verabschiedung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durch das LSA bei der Auswahl des Anbieters für jeweils zu buchende Einzelpositionen (z. B. Gruppenfahrscheine DB, Bus, Mietwagen, Flug, Hotelzimmer) gemäß den geltenden Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/A Abschnitt 1) zu verfahren:
- Bei einem Reisemittelwert (Netto) unter 500 Euro
ein weiteres Preisangebot eines anderen Anbieters sollte dokumentiert werden.
- Bei einem Reisemittelwert (Netto) ab 500 Euro
Je gebuchter Einzelposition des Reisemittels sind drei Vergleichsangebote verschiedener Anbieter erforderlich. Die Angebote der verschiedenen Anbieter sind in Schriftform zu dokumentieren. Bei Nutzung eines Online-Buchungsportals genügt der entsprechende Seitenausdruck zum Online-Angebot.
Es wird empfohlen, bei der Suche nach geeigneten Reisemitteln auch die Angebote der campusnahen Reisebüros (wie z. B. Thomas Cook oder Let‘s Fly) zu nutzen bzw. über bekannte Online-Buchungsportale (wie z. B. Trivago oder HRS) günstige Reisemittel zu buchen. In diesem Zusammenhang stehen auch die Hinweise zum Punkt „Übernachtungsgrenzen und Hotellisten“ (vgl. Reisekostenrichtlinie, Punkt D4 "Organisation und Buchung von Reisemitteln") .