Jahr 2018

Reisekostenvergütung bei Vorstellungsreisen

07.06.2018 -

Bezüglich der Reisekostenvergütung bei Vorstellungsreisen von Bewerbern gilt für die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die Regelung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) vom 11.07.2013.

Demnach können Reisekosten, die im Zusammenhang mit Vorstellungsreisen von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellenausschreibungen der OVGU entstehen nicht erstattet werden. Da aus Imagegründen dieser Hinweis in die Stellenausschreibungen nicht mehr aufgenommen wird, ist dieser Hinweis in die Einladung aufzunehmen. Das gilt auch, wenn diese per E-Mail oder telefonisch erfolgt.

Nur in  Ausnahmefällen können Reisekosten für Vorstellungsgespräche erstattet werden, allerdings gelten dafür Grenzen, welche in der Reisekosten-Richtlinie (Punkt D6) der OVGU näher erläutert werden.

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Nutzung Mietwagen

04.07.2018 -

Aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin: Es gibt im Rahmen der Fahrzeuganmietung variable Preisgestaltungen. Mietwagenfirmen (Bsp. „Hertz“) unterscheiden mitunter preislich danach, ob eine Zahlung sofort erfolgt oder später gezahlt wird. So sind bei der Option „Jetzt bezahlen“  Leistungen inklusive, die bei der Option „Später bezahlen“ kostenpflichtig berechnet werden.

Daher ist bei der Reservierung des Mietwagens nach wie vor insbesondere darauf zu achten, dass Zusatzleistungen (Bsp. Haftungsbeschränkung, Diebstahlschutz) NICHT gebucht werden. Das Angebot derartiger Leistungen ist ausdrücklich abzulehnen.

Die Zahlung der Mietwagenrechnung durch eine jeweilig dienstreisende Person ist zu vermeiden. Dringend empfohlen ist eine Rechnungslegung der Mietwagenfirma (Bsp. „Enterprise“, „Avis“) an den Arbeitgeber (OVGU Magdeburg).

Mietwagen, mit Rechnungslegung an die OVGU, können übrigens auch über campusnahe Reisebüros (Bsp. „Thomas Cook“) gebucht werden. 

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DEUTSCHE BAHN: Produkterneuerungen ab Sommer

05.07.2018 -

Ab August wird die Deutsche Bahn in allen Spar-und Flexpreistickets die
City-Option inkludieren. Mit dem City-Ticket können Reisende den öffentlichen Nahverkehr im Stadtgebiet ihres jeweiligen Start- und Zielbahnhofs nutzen.

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Änderung der Verfahrensweise bei der Festlegung/Gewährung von Vorschüssen

20.07.2018 -

Die Reisekostenstelle (K25) wird die Bearbeitung von Reisekostenvorschüssen zukünftig für die gesamte Universität transparenter gestalten. Die Vorschussanträge werden - wie bisher - von K25 nach Posteingang zeitnah finalisiert und im Anschluss zur Weiterbearbeitung der Finanzbuchhaltung zugesandt.

Neu:

Im Rahmen der abschließenden Bearbeitung durch K25 werden die beantragten Aufwendungen ab sofort aufgerundet.

Cent-Beträge im auszuzahlenden Vorschussbetrag finden keine Anwendung mehr.

Nach der finalen Bearbeitung erfolgt seitens K25 eine Mitteilung über Höhe und Fälligkeit des auszuzahlenden Vorschusses.

Diese Mitteilung ergeht per E-Mail an die antragstellende Person (Empfänger des Vorschusses) und an die mitbearbeitende Person im Fachbereich (Bsp. Sekretärin/Ökonomin).

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Hinweise zum Datenschutz auf der Webseite

16.08.2018 -

Ab sofort sind die Hinweise zum Datenschutz auf dieser Webseite im rechten Bereich zu finden.

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Letzte Änderung: 12.05.2021 - Ansprechpartner: