Bildungsurlaub

Seit Januar 1998 können sich in Sachsen-Anhalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Weiterbildungsveranstaltungen freistellen lassen. Die Bildungsfreistellung bezeichnet einen Rechtsanspruch vom Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich.

 

Wer wird gefördert?

  • alle Beschäftigten, die ihre Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt haben
  • gilt nicht für Personen, die in einem Beamtenverhältnis stehen, die sich in einem Richteramt befinden
  • gilt weiterhin nicht für Soldaten und Zivildienstleistende

 

Wie wird gefördert?

  • fünf Tage bezahlter Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen

 

Voraussetzungen

  • das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • Arbeitgeber muss Sonderurlaub zustimmen (Ablehnung bei dringenden betrieblichen Gründen)
  • Beantragung von Sonderurlaub erfolgt beim Arbeitgeber

 

Weitergehende Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Letzte Änderung: 17.04.2023 - Ansprechpartner: