Gasthörerschaft an der Uni Magdeburg

Die Universität Magdeburg öffnet ihre Lehrveranstaltungen auch für Studierende anderer Hochschulen und interessierte Personen, die über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Sie haben die Möglichkeit, im Status der Gasthörerschaft je nach Ausbildungskapazität an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. In der Regel können keine Prüfungen abgelegt werden - lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen nach Zustimmung des betreffenden Prüfungsausschusses.

Studierende anderer Hochschulen stellen den Antrag auf Gasthörerschaftfür das Wintersemester bis zum 15. September und für das Sommersemester bis zum 15. März des Jahres. Ein Antrag auf Gasthörerschaft für nichtimmatrikulierte Personen muss bis zum 31.10. für das Wintersemester und bis zum 30.04. für das Sommersemester gestellt sein.

Die OVGU stellt für Gasthörer und Gasthörerinnen einen Gastausweis aus und trägt sie in ein Gasthörerverzeichnis ein.

Die Einschreibung erfolgt nach der Zahlung der Gasthörergebühr und endet mit Ablauf des Semesters.

Für die Gasthörerschaft wird laut Gebührenordnung der OVGU eine Gebühr von 50 Euro pro Semester erhoben. Von der Gebühr befreit sind Studierende an staatlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sowie Geflüchtete.

Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Gasthörerschaftsowie den Zahlungsnachweis und gegebenenfalls eine Immatrikulationsbescheinigung beim Campus Service Center ein oder senden ihn per Post an das Studierendensekretariat.

Letzte Änderung: 17.04.2023 - Ansprechpartner: