Häufig gestellte Fragen
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Wer kann sich bewerben?
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Wie kann ich mich bewerben?
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Wann kann ich mich bewerben?
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Nach welchen Kriterien wird das Deutschlandstipendium vergeben?
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Wer entscheidet über die Vergabe des Deutschlandstipendiums?
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Wie und wann werde ich über die Auswahl informiert?
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Kann ich mich zeitgleich auf ein Unternehmensstipendium und ein Deutschlandstipendium bewerben?
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Welche Unterlagen müssen zur Bewerbung eingereicht werden?
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Ich habe schon einmal ein Deutschlandstipendium bekommen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
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Ich habe mich gerade erst auf ein Studium beworben und noch keine Rückmeldung. Kann ich mich trotzdem bewerben?
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Muss das Motivationsschreiben auf Deutsch sein?
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Ich habe die Bewerbung abgeschickt, obwohl ich noch nicht fertig war. Was kann ich tun?
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Was heißt „Umrechnung der Note ins deutsche System“?
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Was soll ich unter „Hochschulzugangsberechtigung (HZB)“ angeben?
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Kann ich das Deutschlandstipendium zeitgleich mit anderen Förderungen bekommen?
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Wird das Stipendium auf das BAföG angerechnet?
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Kann das Deutschlandstipendium verlängert werden?
Immatrikulierte Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen können sich für das Deutschlandstipendium bewerben. Auch angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich bereits bewerben. Ausgenommen von der Förderung sind Promovierende, die sich an die Graduate Academy der Uni Magdeburg wenden können.
Alle Bewerbungen müssen digital über das Stipendien-Portal der OVGU eingereicht werden.
Bewerbungen für ein Deutschlandstipendium an der Uni Magdeburg sind generell zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 15.04. und endet am 15.06. des jeweiligen Jahres. Verlängerungsanträge können im Zeitraum vom 15.06. bis 30.07. des jeweiligen Jahres gestellt werden.
Die Kriterien zur Vergabe des Deutschlandstipendiums an der OVGU richten sich nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) und der Stipendienprogramm-Verordnung (StipV).
Da es sich um ein Leistungsstipendium handelt, stehen die bisherige Note und konstante gute Leistungen im Vordergrund. Ein soziales Engagement und die aktive Beteiligung an unserer Gesellschaft sind aber genauso wichtig wie gute Noten.
Die Kriterien zusammengefasst:
- Immatrikulation oder laufende Bewerbung an der OVGU
- Eine Durchschnittsnote besser als 2,5
- Ein erkennbares soziales, politisches oder universitäres Engagement
- Mindestens 2 Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit
- Eine vollständige Bewerbung über das Stipendien-Portal
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen durch die Fakultäten geprüft und evaluiert. Im Anschluss entscheidet eine Kommission (bestehend aus einem Mitglied des Rektorats, des Stipendienteams, einem/einer Studiendekan*in sowie Vertreter*innen der Studierendenschaft und der Berufspraxis) über die Vergabe der Stipendien. Kurz vor Beginn des neuen Wintersemesters wird die finale Vergabe bekannt gegeben und die Studierenden werden informiert.
Die Studierenden werden kurz vor Beginn des neuen Wintersemesters per Email über die Ablehnung oder Bewilligung des Antrags auf Förderung informiert.
Ja, eine zeitgleiche Bewerbung ist möglich. Allerdings können Studierende nicht von beiden Stipendienprogrammen gleichzeitig gefördert werden. Bei einer parallelen Bewilligung müssen sich Studierende für ein Stipendienprogramm entscheiden.
- ein Motivationsschreiben im Umfang von einer bis höchstens zwei Seiten,
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine Umrechnung in das deutsche Notensystem (uni-assist),
- Nachweise über Studienleistungen, soweit bereits erbracht,
- eine Immatrikulationsbescheinigung, soweit bereits ausgestellt,
- von Bewerbern oder Bewerberinnen um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang,
- ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg berechtigt,
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement,
- ggf. eine Erklärung zu den besonderen sozialen, familiären oder persönlichen Umständen
Ja. Wenn Sie aktuell in der Förderung sind und eine Verlängerung wünschen, stellen Sie über die Plattform einen Verlängerungsantrag. Dies ist im Zeitraum vom 15.06. bis zum 30.07. jeden Jahres möglich. Befinden Sie sich aktuell nicht in der Förderung, müssen Sie eine neue Bewerbung hochladen.
Ja. Zu Beginn der Bewerbung muss in diesem Fall „Studieninteressierte*r“ ausgewählt werden. Ihre Immatrikulationsbescheinigung können Sie dann an nachreichen, sobald Sie sich eingeschrieben haben.
Nein. Die gesamte Bewerbung darf auch auf Englisch eingereicht werden. Wer aber gute Deutschkenntnisse hat, darf das gerne im Motivationsschreiben zeigen.
Nachträgliche Änderungen können nur durch das Stipendienteam vorgenommen werden. Diese können per Email an kontaktiert werden.
Studierende, die zuvor einen Abschluss im Ausland gemacht haben, müssen die Abschlussnote in das deutsche System übersetzen lassen, damit eine Vergleichbarkeit der Bewerber und Bewerberinnen möglich ist. In der Regel bewerben sich internationale Studierende über uni-assist für ein Studium an der OVGU und erhalten dort auch eine Übersetzung ihrer Note. Dieses Dokument wird auch für die Bewerbung zum Deutschlandstipendium akzeptiert.
In der Regel geben Sie hier an, wo und wann Sie Ihr Abitur gemacht haben. Sollte Sie kein deutsches Abitur haben, muss die Qualifzierung für einen Zugang zu deutschen Hochschulen anders erfolgt sein. Dazu zählen unter anderem Bachelor-Abschlüsse oder die Europäische Reifeprüfung. Internationale Studierende erhalten während der Bewerbung über uni-assist ein Dokument über die Hochzugangsberechtigung, das auch eine Durchschnittsnote laut dem deutschen Notensystem enthält:
Eine Doppelförderung ist nur in wenigen Fällen möglich. Eine Übersicht ist hier zu finden.
Das Deutschlandstipendium ist ein Leistungsstipendium und wird daher nicht auf den BAföG-Betrag angerechnet.
Ein Verlängerungsantrag ist dann möglich, wenn Ihre Förderdauer im nächsten Semester abläuft und Sie weiterhin zwei Semester bis zum Ende der Regelstudienzeit an der Universität Magdeburg studieren. Der Verlängerungsantrag wird ebenfalls über die Plattform gestellt. Der Antrag soll deutlich machen, dass Sie weiterhin förderungswürdig sind. Bitte stellen Sie daher im Motivationsschreiben dar, was sich seit Ihrer letzten Bewerbung geändert hat. Weiterhin bitten wir Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und eine aktuelle Notenübersicht einzureichen. Bewerbungen für eine Verlängerung sind im Zeitraum vom 15.06. bis 30.07. jeden Jahres möglich.