100 Habilitationen
Seit dem Inkrafttreten des Hochschulerneuerungsgesetzes in Sachsen-Anhalt im Jahr 1991 wurden an der Medizinischen Fakultät einhundert Habilitationen erfolgreich abgeschlossen. Die "Jubilarin" ist Dr. Sabine Westphal vom Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie. Vor den Mitgliedern des Fakultätsrates hielt die Ärztin Anfang Januar 2005 den Vortrag im Rahmen ihres Habilitationsverfahrens. Auch die erste Habilitation an der Medizinischen Fakultät – damals noch Medizinische Akademie Magdeburg –, wurde im September 1991 einer Frau ausgesprochen, Dr. Renate Höfs aus der Klinik für Radiologie.
Die Tradition, die akademische Lehrbefähigung in einem Habilitationsverfahren nachzuweisen und durch Verleihung der Privatdozentur zu dokumentieren, lebte in Sachsen-Anhalt mit dem Hochschulerneuerungsgesetz von 1991 wieder auf. Die Habilitation prüft und bestätigt die Befähigung einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers zur Übernahme einer Universitätsprofessur und der damit verbundenen Verpflichtungen in Forschung und Lehre. Die Kandidatin oder der Kandidat erwerben die Lehrbefähigung und die Privatdozentur für ein bestimmtes Fach, dessen Bezeichnung im Verfahren festgelegt wird.
Spitzenreiter unter den Kliniken und Instituten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese akademische Qualifikation erreicht haben, ist derzeit die Klinik für Allgemeine Chirurgie mit 14 Habilitationen, gefolgt von der Orthopädischen Universitätsklinik mit neun und der Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie, mit acht. Die Dominanz der Klinken im Habilitationsgeschehen dokumentiert auch, dass diese Qualifikation für die Erlangung von Chefarztpositionen in klinischen Fächern große Bedeutung hat und daher sehr begehrt ist.
In der DDR wurden zuvor – aus einem anderen Verständnis der gesellschaftlichen Rolle der Hochschulen heraus – die inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Qualifikation als Promotion B zum Dr. sc. med. und die Lehrbefähigung als "facultas docendi" in getrennten Verfahren erworben.