Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Es ist für alle Mitglieder und Angehörigen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (OVGU) selbstverständlich, dass sie sich in ihrem beruflichen Umfeld an die geltenden Gesetze und Vorschriften halten.

Sollten Sie dennoch im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit an der OVGU oder im Zusammenhang mit der OVGU Kenntnis davon erlangen, dass gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften verstoßen wird, sind wir für einen entsprechenden Hinweis sehr dankbar. Durch einen Hinweis an die universitätsinterne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die Abgabe einer Meldung ist in den allermeisten Fällen kein leichter Schritt und häufig mit der Befürchtung verbunden, durch die Meldung Nachteile zu erleiden. Vor diesem Hintergrund ist am 2. Juli 2023 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Hinweisgeberschutzgesetz–HinSchG in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Das Gesetz regelt den Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit (auch im Vorfeld) Kenntnis von Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften erlangt haben und diese den dafür vorgesehenen Meldestellen bekanntgeben oder offenlegen (Hinweisgeber). Geschützt sind ferner Personen, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.

Die OVGU möchte Sie ermutigen, von der Möglichkeit der internen Meldung/Hinweisabgabe Gebrauch zu machen. Sie unterstützen uns damit, regelkonformes Verhalten an der OVGU zu stärken, für ein faires Miteinander zu sorgen und die Reputation der Universität zu schützen.

Letzte Änderung: 18.12.2023 - Ansprechpartner: