Praktikumsbüro Lehramt
Im Folgenden finden Sie Antworten zu Fragen rund um die Praktika im Lehramtsstudium (FAQs):
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Wo finde ich Informationen zum Praktikum meines Lehramtsstudiengangs?
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Wo und wann sind die Praktikumsverträge einzureichen?
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Wo und wann ist mein Portfolio/Praktikumsbericht / meine Arbeitsmappe einzureichen?
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Welche Dokumente sind mit dem Portfolio/Praktikumsbericht / der Arbeitsmappe abzugeben?
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An welchen Schulen kann ich mein schulisches Praktikum absolvieren?
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Wo kann ich mein Pädagogisches Orientierungspraktikum bzw. Berufsbezogenes Betriebspraktikum durchführen?
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Kann ich mein Praktikum auch außerhalb Sachsen-Anhalts absolvieren?
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Wie stelle ich einen Antrag auf Härtefall?
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Wie kann ich als Lehramtsstudierende/r einer Universität eines anderen Bundeslandes einen Praktikumsplatz an einer Schule in Sachsen-Anhalt erhalten?
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Worum handelt es sich bei der Niederschrift nach Verpflichtungsgesetz bzw. Verschwiegenheitserklärung?
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Wie verhält es sich mit Versicherungen während des Praktikums?
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Wie ist mit Krankheit im Praktikum zu verfahren?
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Wie ist mit einer Schwangerschaft im Praktikum zu verfahren?
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Benötige ich für mein schulisches Praktikum eine Masernimpfung?
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Benötige ich für mein Praktikum ein Führungszeugnis?
Für jeden Lehramtsstudiengang liegt eine Praktikumsordnung zugrunde, in der sämtliche Informationen bspw. zum zeitlichen Rahmen, zur wählbaren Schulform, zu praktikumsbegleitenden Leistungen, Fehltagen, etc. zu finden sind.
Hierzu gehören die im Folgenden nach Studiengang aufgegliederten Praktikumsformen:
Bachelor Beruf und Bildung (Profil Ökonomische/Technische Bildung) /
Bachelor Lehramt - Bildung - Beruf (allgemeinbildend)
- Hospitationspraktikum sowie
- Pädagogisches Orientierungspraktikum / Berufsbezogenes Betriebspraktikum
Bachelor Beruf und Bildung (Profil Wirtschafts-/Ingenieurpädagogik) /
Bachelor Lehramt - Bildung - Beruf (berufsbildend)
- Schulisches Orientierungspraktikum
Bachelor Lehramt an allgemeinbildenden Schulen
- Hospitationspraktikum sowie
- Pädagogisches Orientierungspraktikum / Berufsbezogenes Betriebspraktikum
Master Lehramt an Sekundarschulen/Gymnasien
- Schulpraxissemester
Master Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Professionspraktische Studien
Die Praktikumsverträge im berufsbildenden Lehramt sind im Bachelor im PLASA-Portal bis 1. Juli bzw. 1. Januar (je nach Vermittlungszyklus) hochzuladen, im Master bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn digital per Mail an das Praktikumsbüro Lehramt, Herrn Philipp Thiele (), zu senden. Sehen Sie aus Gründen der Logistik und Umweltfreundlichkeit von ausgedruckten Formaten ab.
Im allgemeinbildenden Lehramt, in welchem die Praktikumsvergabe für die schulischen Praktika über das PLASA-Portal erfolgt, sind diese bis 1. Juli bzw. 1. Januar (je nach Vermittlungszyklus) im Portal hochzuladen. Es ist keine weitere Form der Einreichung erforderlich.
Die Praktikumsverträge für das Pädagogische Orientierungspraktikum / Berufsbezogene Betriebspraktikum sind bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn digital per Mail an das Praktikumsbüro Lehramt, Herrn Philipp Thiele (), zu senden. Sehen Sie aus Gründen der Logistik und Umweltfreundlichkeit von ausgedruckten Formaten ab.
Sollten Sie die Frist aus diversen Gründen nicht einhalten können, melden Sie sich bitte umgehend zeitnah beim Praktikumsbüro Lehramt.
Denken Sie daran, auch eine unterzeichnete Niederschrift nach Verpflichtungsgesetz zur Absicherung des Datenschutzes im Praktikum einzureichen.
Das Portfolio, der Praktikumsbericht bzw. die Arbeitsmappe ist bis spätestens vier Wochen nach Praktikumsende digital per Mail an das Praktikumsbüro Lehramt, Herrn Philipp Thiele (), zu senden. Sehen Sie aus Gründen der Logistik und Umweltfreundlichkeit von ausgedruckten Formaten ab.
Sollten Sie die vierwöchige Frist aus diversen Gründen nicht einhalten können, melden Sie sich bitte umgehend zeitnah beim Praktikumsbüro Lehramt.
Die erforderlichen Dokumente, die mit dem Portfolio/Praktikumsbericht / der Arbeitsmappe eingereicht werden sollen, können Sie folgender Auflistung entnehmen:
Checkliste Portfolios/Arbeitsmappen
Gem. der jeweils zugrundeliegenden Praktikumsordnung Ihres Studiengangs ist das Praktikum stets schulformgebunden zu absolvieren.
In den Studiengängen mit der Ausrichtung allgemeinbildendes Lehramt ist das Praktikum somit an allgemeinbildenden Schulen (Sek I/II) der öffentlichen Trägerschaft oder an staatlich anerkannten Ersatzschulen durchzuführen, d.h. an Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen sowie Gymnasien.
Bei Studiengängen mit Ausrichtung berufsbildendes Lehramt sind wiederum berufsbildende Schulen öffentlicher Trägerschaft sowie staatlich anerkannte Ersatzschulen zu wählen.
Das Pädagogische Orientierungspraktikum umfasst Einrichtungen, die Sie in Ihrer Studien- und Berufswahl weiterentwickeln. Denkbar sind hier Tätigkeiten in Schulen, bspw. im Hort oder in der pädagogischen Sozialarbeit, bei Jugendhilfeverbänden, in Bildungswerken, etc. In den Studienprofilen Ökonomische Bildung und Technische Bildung ist das Pädagogische Orientierungspraktikum in einer Einrichtung oder Organisation zu absolvieren, die sich schwerpunktmäßig mit der Berufsorientierung bzw. Berufsberatung Jugendlicher beschäftigt. Dazu zählen die Bundesagentur für Arbeit (BerufsberaterInnen und Berufsinformationszentren) sowie freie Träger der vertieften Berufsorientierung (z.B. Träger des Landesberufsorientierungsprogramms BRAFO oder der Landesinitiative RÜMSA).
Hinsichtlich des Berufsbezogenen Betriebspraktikums muss der Praktikumsbetrieb es Ihnen ermöglichen, dass Sie innerhalb des Praktikums - je nach gewähltem Studienprofil fachlich bzw. inhaltlich einschlägig - Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen erbringen können. Da ein Bestandteil des Praktikums die Auseinandersetzung mit der betrieblichen Ausbildungspraxis ist, muss der Betrieb zudem ein Ausbildungsbetrieb sein.
Gem. der jeweils zugrundeliegenden Praktikumsordnung Ihres Studiengangs wird das Praktikum i.d.R. im Land Sachsen-Anhalt absolviert. Abweichungen von der Ordnung sind stets mit Begründung eines Härtefalls über das Praktikumsbüro Lehramt zu beantragen. Hinweise hierzu können dem Leitfaden zur Verfahrensweise mit Härtefällen bei der Praktikumsplatzvergabe entnommen werden.
Die Vorschriften zum Antrag auf Härtefall gelten nur für schulbezogene Praktika, jedoch nicht für die Pädagogischen Orientierungspraktika bzw. Berufsbezogenen Betriebspraktika.
Informationen zur Antragstellung können dem Leitfaden zur Verfahrensweise mit Härtefällen bei der Praktikumsplatzvergabe entnommen werden.
Als Lehramtsstudierende/r einer Universität eines anderen Bundeslandes müssen Sie ebenfalls an der zentralen Praktikumsplatzvermittlung für Schulen in Sachsen-Anhalt teilnehmen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im Leitfaden für externe Studierende.
Die Niederschrift nach Verpflichtungsgesetz bzw. Verschwiegenheitserklärung dient als Belehrung zur Wahrung des Datenschutzes in der Praktikumseinrichtung. Sie ist dem Praktikumsbüro Lehramt vor Praktikumsbeginn zuzusenden. Es genügt die digitale Form per Mail.
Während der Praktika sind Sie nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII über die Praktikumseinrichtung unfallversichert. Weitere Informationen zur Unfallversicherung für Praktikant*innen erhalten Sie beim Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter www.dguv.de/de/versicherung/versicherte_personen/kinder/praktika_studium/index.jsp.
Zur Absicherung vor Schäden, die Sie im Rahmen der Praktikumstätigkeit ggf. gegenüber Dritten verursachen, obliegt es Ihnen vorab eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Falle einer Erkrankung greift Ihre studentische Krankenversicherung bzw. Familienversicherung wie gewohnt.
Bei Erkrankungen im Praktikum sind sowohl die Praktikumseinrichtung als auch das Praktikumsbüro Lehramt in Kenntnis zu setzen. Senden Sie dem Praktikumsbüro Lehramt hierfür digital per Mail Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Gemäß der für das jeweilige Praktikum geltenden Praktikumsordnung wird ein geringfügiger Umfang an Fehlzeiten/Freistellungen gewährt, der jedoch nicht überschritten werden sollte. Bei Überschreitung sollte möglichst eigenständig die Anzahl an Tagen der Erkrankung an das Ende der geplanten Praktikumszeit angehängt werden, um eine Aberkennung des Praktikums nicht zu riskieren. Hierüber entscheidet anderenfalls der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der modulverantwortlichen Hochschullehrkraft.
Im Falle einer Schwangerschaft werden Studierende im Eigeninteresse gebeten, diese dem Praktikumsbüro Lehramt zu melden, um eine Gefährdungsbeurteilung seitens der Schule einleiten zu lassen.
Ja, seit dem 1. März 2020 gilt eine Masern-Impfpflicht an pädagogischen Einrichtungen, so auch für nach 1970 geborene Studierende, die in ein schulisches Praktikum gehen. Sie müssen daher, sofern nicht vorhanden, eine Masernimpfung vornehmen lassen. Der Nachweis ist bei Abschluss des Praktikumsvertrags mit der Schule vorzuzeigen/beizufügen (bspw. Auszug aus Impfausweis). In vielen Fällen wurde die Impfung bereits in einer Kombination (MMR, Masern-Mumps-Röteln) verabreicht. Bitte überprüfen Sie dies rechtzeitig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich benötigen Sie für die Aufnahme eines schulischen oder außerschulischen Praktikums kein Führungszeugnis. Einige Praktikumseinreichtungen fordern dieses jedoch vor Beginn des Praktikums an. In diesem Fall ist eine Beantragung rechtzeitig vorzunehmen.
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses finden Sie hier.