Wahlen an der OVGU
Gremienwahlen 2023
In der Zeit vom 15.06. bis 23.06.2023 finden die Wahlen zu folgenden Gremien statt:
- zum Senat (nur Studierende),
- zu den Fakultätsräten aller Fakultäten (nur Studierende)
- zum Studierendenrat der Universität (Studierende, sofern sie Mitglied der Studierendenschaft sind),
- zu den Fachschaftsräten aller Fakultäten (Studierende, sofern sie Mitglied der Studierendenschaft sind),
- zu den Promovierendenvertretungen aller Fakultäten (Promovierende, die auf Grundlage einer Promotionsordnung von der Fakultät als Doktorandin / Doktorand angenommen / zur Promotion zugelassen wurden)
wichtige Termine
- 08.05. bis 12.05. - Auflegung der Wählendenverzeichnisse
- Online-Prüfmöglichkeit im LSF (Kurzanleitung)
- Einsichtnahme im Gebäude 06 / Raum 111 / 114
- 15.05. bis 24.05. - Einreichung der Wahlvorschläge (bis 13:00 Uhr)
- Wahlvorschläge (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)
- 15.06. bis 23.06. - Durchführung der elektronischen Wahlen (bis 10:00 Uhr)
Stimmabgabe
Die Gremienwahlen werden mit dem elektronischen Wahlsystem POLYAS durchgeführt.
Dokumente
- Terminplan
- Wahlbekanntmachung
- Wahlvorschläge (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)
- Wahlvorschlagsformular (Studierende)
- Wahlvorschlagsformular (Promovierende)
- gesonderte Einverständniserklärung der / des Kandidierenden (falls Abgabe auf dem Wahlvorschlagsformular nicht möglich)
- Briefwahlantrag
- Wahlordnung (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)
- Ordnung der Promovierendenvertretung
Elektronische Wahlen / Einreichung der Wahlvorschläge
Für die Prüfung der Wahlberechtigung / Auflegung der Wählendenverzeichnisse wird ein Online-Service zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Gremienwahlen werden, wie bereits in den letzten Jahren, elektronisch durchgeführt. Entsprechende Anleitungen finden sich auf dieser Seite.
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge ist Folgendes zu beachten:
- Für die Einreichung der Vorschläge, sind die auf dieser Seite bereitgestellten Wahlvorschlagsformulare zu nutzen.
- Die Wahlvorschlagsformulare sind gemäß §7 (2) der Wahlordnung von mindestens drei Mitgliedern der betreffenden Wählergruppe zu unterzeichnen. Die Unterzeichnenden müssen für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sein. Falls die Unterzeichnung nicht auf ein und demselben Formular möglich ist, kann dies getrennt voneineinander, auf ansonsten inhaltlich gleichen Wahlvorschlagsformularen erfolgen. Hierfür kann ein vollständig ausgefülltes Wahlvorschlagsformular kopiert / gescannt und an die Unterzeichnenden verteilt werden.
- Die Einverständniserklärungen der Kandidierenden nach § 7 Absatz 4 der Wahlordnung sind grundsätzlich auf demselben Wahlvorschlagsformular abzugeben.
- Sollte dies nicht möglich sein (z.B. wegen mangelnder Möglichkeiten physischen Austauschs/ Anwesenheit), kann die Einverständniserklärung alternativ separat gegeben werden. Auch hierfür steht ein Formblatt bereit.
- Alle ausgefüllten Formulare müssen bis zum Ende der Einreichungsfrist (24.05.2023, 13:00 Uhr) beim Wahlamt eingegangen sein. Die Einreichung kann persönlich oder postalisch erfolgen. Zusätzlich ist es möglich, die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare eingescannt via E-Mail an die Adresse zu senden.
Wahlergebnisse
- Vorläufige Wahlergebnisse 2023 (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)
- Amtliche Wahlergebnisse 2023 (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)
alte Ergebnisse
- amtliche Wahlergebnisse 2020 (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)
- amtliche Wahlergebnisse 2022 (nur von Rechnern der OVGU abrufbar)