FAQ zum Lehramt
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Welche Schulformen werden an der OvGU ausgebildet?
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Wie finde ich die richtige Kombination für mein Lehramtsstudium?
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Kann ich mehr als zwei Unterrichtsfächer studieren?
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Welche Voraussetzungen benötige ich für ein Lehramtsstudium an der OvGU?
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Kann ich mich irgendwie auf das Studium vorbereiten und meine Grundkenntnisse auffrischen?
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Kann ich auch mit einer Fachhochschulreife ein Lehramtsstudium aufnehmen?
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Haben die lehramtsbezogenen Studiengänge der OVGU einen N.C.?
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Wann kann ich mich bewerben?
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Wie bewerbe ich mich?
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Wie hoch ist der Semesterbeitrag und welche sonstigen Gebühren können anfallen?
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Ich habe bereits einen Studienabschluss und möchte ein Lehramtsstudium aufnehmen, muss ich Zweitstudiengebühren bezahlen?
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Wie lange dauert das Studium?
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Was kann ich mir unter dem (Unterrichts-)Fach Technik vorstellen?
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Welche Voraussetzungen benötige ich für das Unterrichtsfach Sport und wie läuft der Eignungstest ab?
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Was versteht man unter Quereinstieg ins Lehramtsstudium?
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Wie ist der Ablauf, wenn ich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchte?
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Berechtigt mich der Abschluss Master of Education zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat)?
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Kann ich nach dem Master das Referendariat auch in einem anderen Bundesland beginnen?
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Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 52 Wochen vorausgesetzt, was ist damit gemeint?
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Welche Praktika muss ich absolvieren?
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Kann ich das Studium auch berufsbegleitend oder als Teilzeitstudium absolvieren?
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Was muss ich bei einem Studiengangs-bzw. Fachwechsel beachten?
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Was sind Fachwissenschaften?
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Was ist eine Fachdidaktik?
An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden Lehrer*innen für die Schulformen Sekundarschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen ausgebildet. Das Studium ist im Bachelor-/Master-System aufgebaut. Auf ein 3-jähriges Bachelorstudium folgt ein 2-jähriges Masterstudium.
Für das Lehramt an Sekundarschulen oder Gymnasium werden zwei Unterrichtsfächer studiert. Ein Unterrichtsfach muss Mathematik, Wirtschaft oder Technik sein. Dazu wählen Sie ein zweites Fach aus: Deutsch, Ethik, Mathe, Sport, Physik oder Sozialkunde (Physik und Sozialkunde sind nicht mit Wirtschaft kombinierbar. Beim Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren Sie i.d.R. eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach. Die Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der OvGU/Lehramt.
Grundsätzlich sollte Ihr fachliches Interesse ausschlaggebend für die Fächerwahl an. Da ein sehr hoher Lehrkräftebedarf in den Hauptfächern besteht, ist bspw. die Kombination mit den Fächern Deutsch oder Mathematik sehr ratsam. Auch die Schulform ist dabei zu bedenken. Das Fach Technik ist bspw. ein Pflichtfach an allen Sekundarschulen und TechniklehrerInnen werden in Sachsen-Anhalt nur an der OvGU ausgebildet. Das Fach Wirtschaft ist bspw. ein Wahlpflichtfach an Gymnasien.
An der OvGU kann kein drittes Unterrichtsfach studiert werden. Wir bieten bspw. jedoch studienbegleitend den Zertifikatskurs Deutsch als Fremd-/ Zweitsprache an. Dieser qualifiziert für das Unterrichten von Deutsch als Zweitsprache in integrierten Klassen sowie auf das Lernen von Deutsch als Fremdsprache und richtet sich an Lehramtsstudierende aller Fächer.
An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg werden Lehrer*innen für die Schulformen Sekundarschule, Gymnasium und berufsbildende Schulen ausgebildet. Das Studium ist im Bachelor-/Master-System aufgebaut. Für den Bachelor gibt es keinen N.C. Vorausgesetzt wird die Allgemeine Hochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife oder eine abgeschlossene, einschlägige Techniker- oder Meisterausbildung. Für das Fach Sport wird der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung verlangt
Insbesondere für die beruflichen Fachrichtungen und Fächer Ingenieurpädagogik und Technik bzw. Wirtschaftspädagogik und Ökonomische Bildung bietet die OvGU eine Reihe von Vorkursen zur Vorbereitung auf das Studium an.
Eine Fachhochschulreife berechtigt nicht direkt zur Aufnahme eines Bachelorstudiums an der OVGU. Es berechtigt jedoch zum Studium an einer Fachhochschule. Studieninteressierte mit allgemeiner Fachhochschulreife können mit dem Studienabschluss einer Fachhochschule an der OVGU studieren und sich gegebenenfalls Leistungen aus dem vorherigen Studium anrechnen lassen bzw. direkt mit dem Masterstudium beginnen. Vor Allem für den Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen gibt es die Möglichkeit des Quereinstiegs in das Lehramt
Es gibt keinen N.C.
Für das Unterrichtsfach Sport ist jedoch der Nachweis der bestanden Eignungsprüfung erforderlich.
Der Studienbeginn (Bewerbung für 1. Fachsemester) ist zu folgenden Zeiträumen möglich:
- Bachelor Beruf und Bildung und Lehramt an allgemeinbildenden Schulen: nur Wintersemester
- Master Lehramt an berufsbildenden Schulen: Wintersemester und Sommersemester
- Master Lehramt an Sekundarschulen und Lehramt an Gymnasien: Wintersemester und Sommersemester (der Regelstudienplan ist auf den Start im Wintersemester ausgelegt, der Studienstart im Winter wird daher empfohlen)
Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist bei allen o.g. genannten Studiengängen sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich.
Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier.
Es wird eine frühzeitige Bewerbung empfohlen, da der Bearbeitungsprozess 4-6 Wochen dauern kann. Zur Vorabprüfung der Einschlägigkeit Ihrer bisherigen Studienleistungen können Sie sich ggf. mit Zeugnis/Notenbescheinigung und Modulhandbuch an die entsprechenden Studienfachberater*innen wenden. Bitte geben Sie auch an, ob und was für eine Berufsausbildung Sie absolviert haben, da diese evtl. berücksichtigt werden kann.
Der Semesterbeitrag an der OVGU beträgt 129,90 Euro. Es werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Gebühren werden erst fällig bei einem Zweitstudium (Lehramt ist von Zweitstudiengebühren befreit)
Verfügen Sie bereits über ein abgeschlossenes grundständiges Studium und Sie beginnen ein weiteres Studium mit einem dieser Abschlüsse oder verfügen sie über ein abgeschlossenes Masterstudium und sie beginnen ein neues Studium, dann liegt ein Zweitstudium vor. Das Lehramtsstudium an der OVGU ist von Zweitstudiengebühren befreit, ein entsprechender Antrag ist im Studierendensekretariat einzureichen.
Die Regelstudienzeit des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums beträgt 6 Semester und die Regelstudienzeit des lehramtsbezogenen Masterstudiums 4 Semester.
- Bei der Einstufung in ein höheres Fachsemester ist die Regelstudienzeit entsprechend kürzer.
- Bei einem Quereinstieg in den Master Lehramt an berufsbildenden Schulen verlängert sich die Regelstudienzeit aufgrund des Brückenprogramms um max. 2 Semester.
Das Fach Technik umfasst Grundlagen der Fächer Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Bautechnik (Aufbau technischer Systeme), Elektronik, Informatik etc. plus handwerkliche Komponenten (ähnlich Werken: „feilen, schrauben“) und mathematisches Hintergrundwissen. Im Studium wird außerdem gelernt, welche Bedeutung technische Aspekte für die Gesellschaft, Wirtschaft und die Menschen haben. Ein grundlegendes mathematisches Verständnis und vor allem ein gesundes Interesse und Neugier für das Fach sollten mitgebracht werden. Der Lehrplan des Unterrichtsfachs Technik in der Schule ist sehr offen, der Unterricht kann dadurch sehr frei gestaltet werden.
Für das Unterrichtsfach Sport wird eine bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt. Der Nachweis ist mit der Bewerbung für das Fach einzureichen. Neben der Sporteignungsprüfung an der OvGU erkennen wir alle Eignungsprüfungen deutscher Universitäten an. Die Nachweise dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.
Die Anmeldung zum Test an der OvGU erfolgt online (Frist beachten!). Ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für ein Studium der Sportwissenschaft müssen zur Eignungsprüfung vorgelegt werden. Ohne ein ärztliches Attest ist die Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht gestattet. Auf der Website des Bereichs Sportwissenschaft finden sich weiterhin Hinweise zur Durchführung der Prüfung mit beispielhaften Übungen. Die Prüfung umfasst verschiedene Tests. Für jeden einzelnen Test gibt es eine Punktzahl, die dann zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Eine Mindestpunktzahl zum Bestehen der Gesamtprüfung muss erreicht werden.
Allgemein ist ein Quereinstieg ins Lehramtsstudium die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden. Anrechnungen können für die Fächer/Fachrichtungen und für den Bereich der Bildungswissenschaften bzw. Berufs- und Betriebspädagogik im Rahmen unserer bestehenden Studiengänge und Fächerkombinationen erfolgen.
Um in Erfahrung zu bringen, ob und welche Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen für einen lehramtsbezogenen Studiengang angerechnet werden können, setzen Sie sich bitte zunächst mit den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulhandbüchern auseinander. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechenden Studienfachberater*innen wenden. Im besten Fall können Sie mit einem fachwissenschaftlichen Studienabschluss direkt ein lehramtsspezifisches Masterstudium aufnehmen und danach den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten.
Möchten Sie ohne ein lehramtsbezogenes Studium direkt in den Schuldienst eintreten, ist das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner.
Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester erhalten Sie hier.
Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester setzt grundsätzlich den Nachweis anrechenbarer Studienzeiten und -leistungen voraus. Es müssen die Zeugnisse bzw. Nachweise über bisher erbrachte Leistungen eingereicht werden. Anerkennungsfragen können ggf. vorab mit den entsprechenden Studienfachberater*innen geklärt werden. Die Anerkennung von Leistungen erfolgt nach Immatrikulation über das Prüfungsamt.
Der erworbene Abschluss Master of Education (M.Ed.) auf der Grundlage der KMK-Regelungen entspricht dem 1. Staatsexamen und ist damit grundsätzlich für den Vorbereitungsdienst in allen Bundesländern anerkannt. Das Bestehen der 2. Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes (in Sachsen-Anhalt: 16 Monate) befähigt Sie zum Eintritt in den staatlichen Schuldienst.
Hinweis: Für die Zulassung zum schulischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an berufsbildenden Schulen ist im Anschluss an den Master of Education eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 52 Wochen oder eine einschlägige Berufsausbildung nachzuweisen.
Der Abschluss „Master of Education“ ist bundesweit anerkannt. Grundsätzlich können Sie damit Ihren Vorbereitungsdienst in jedem anderen Bundesland ableisten, vorausgesetzt, Ihre Fächerkombination ist auch in dem anderen Bundesland eine zulässige Kombination.
In jedem Bundesland gibt es festlegte Termine, zu denen Sie sich für den Vorbereitungsdienst bewerben können. Diese können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Wenden Sie sich für weitere Informationen an die zuständigen Ministerien.
Studierende, die das Lehramt an berufsbildenden Schulen studieren, müssen eine auf die berufliche Fachrichtung bezogene insgesamt einjährige (52 Wochen) fachpraktische Tätigkeit nachweisen. Die Nachweise können aus verschiedenen Tätigkeiten stammen und müssen nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum absolviert werden. Bis zur Bewerbung für das Referendariat muss der Nachweis vorliegen. Der Nachweis kann in Form von Arbeitszeugnissen, Praktikumsnachweisen (Dauer/Zeitumfang muss ersichtlich sein) oder alternativ durch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit praktischer Tätigkeit (keine reine schulische Ausbildung) erbracht werden.
Lehrämter aller Schulformen absolvieren ein schulisches Orientierungspraktikum im Bachelor. Darüber hinaus absolvieren die Bachelorstudierenden des allgemeinbildenden Lehramts bzw. im Profil technische/ Ökonomische Bildung ein Betriebs- oder pädagogisches Praktikum. Im Master werden professionspraktische Studien bzw. das Schulpraxissemester absolviert. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Praktikumsbüros.
Ein direktes berufsbegleitendes Studium gibt es nicht. Für Erwerbstätige und Studierende mit familiären Verpflichtungen besteht jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitstudium zu stellen. Sowohl das Bachelor- als auch das Masterstudium können in Teilzeit absolviert werden, in den entsprechenden Semestern werden nur die Hälfte der regulär zu erwerbenden Credit Points erworben, das Studium verlängert sich dementsprechend.
Nach der Genehmigung des Teilzeitstudiums führt der oder die Studierende ein Beratungsgespräch mit dem/der für den Studiengang zuständigen Fachstudienberater/in. Im Ergebnis des Gespräches ist ein individueller Studienplan zu erstellen.
Ein Wechsel kann nicht innerhalb des Semesters vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich an das Studierendensekretariat und beachten Sie entsprechende Fristen. Der Wechsel eines Studienganges bzw. Studienfaches wird erst nach Genehmigung durch das Dezernat Studienangelegenheiten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wirksam. Der Wechsel kann über das Portal myOVGU beantragt werden. Am Ende wird ein Papierantrag ausgegeben, der mit entsprechenden Dokumenten versehen im Campus Service Center (Gebäude 01) Studierendensekretariat abzugeben ist.
Jedes Unterrichtsfach bzw. jede berufliche Fachrichtung, die im Lehramtsstudium studiert wird, gliedert sich in die Fachdidaktik und die Fachwissenschaft. In der Fachwissenschaft werden die fachlichen Grundlagen und Inhalte des Fachs vermittelt.
Ein Teil des Lehramtsstudiums besteht aus der Fachdidaktik. Innerhalb der Fachdidaktik sollen Studierende erlernen, wie Unterrichtsstoff schülergerecht aufbereitet und vermittelt werden kann, es geht also um das Lernen des Lehrens. Jedes Unterrichtsfach und jede berufliche Fachrichtung haben hierbei ihre eigene Fachdidaktik.