Berichterstattung

Hinweise zur Abgabe von Berichten im Rahmen der Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt

 

Die Termine zur Einreichung der Berichte entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid.

 

Im Rahmen der Berichterstattung ist folgendes zu beachten:

Zwischen- und Abschlussberichte sowie Verlängerungsanträge sind unter Verwendung des dafür vorgesehenen Deckblattes  und des Formblattes für die Kurzstellungnahme der Betreuenden als eine Gesamtdatei im pdf-Format an die E-Mailadresse christin.lobe@ovgu.de zu übersenden. Parallel dazu erfolgt die Übersendung der originalen Dokumente in Papierform an das Dezernat Studienangelegenheiten, Studierendensekretariat Promotion/Graduiertenförderung.

Bitte reichen Sie keine Einzeldateien per E-Mail ein!

 

Deckblätter Berichte

1. Zwischenbericht zum Stand des Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
1. Progress report of the status of the PhD project as part of the support of graduate students

2. Zwischenbericht/
2. Progress report

3. Zwischenbericht/
3. Progress report

4. Zwischenbericht/
4. Progress report

5. Zwischenbericht/
5. Progress report

Abschlussbericht zum Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
Final report of the PhD project as part of the support of graduate students

Abschlussbericht nach der 1. Verlängerung zum Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
Final report of the PhD project as part of the support of graduate students after the first extension

Abschlussbericht nach der 2. Verlängerung zum Promotionsvorhabens im Rahmen der Graduiertenförderung/
Final report of the PhD project as part of the support of graduate students after the second extension

 

Formblatt für die Stellungnahme

Kurzstellungnahme Betreuer*in

 

Antrag auf Verlängerung des Stipendiums

Sollten Sie eine Verlängerung des Stipendiums planen bzw. beantragen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Förderungsende im Dezernat für Studienangelegenheiten (christin.lobe@ovgu.de) für einen Abgabetermin des Berichtes nebst Antrag auf Verlängerung.

Ein Antrag auf die erste oder zweite Verlängerung ist spätestens 8 Wochen vor dem Förderungsende zu stellen.

Der Antrag auf Verlängerung ist mit dem jeweiligen Bericht und einer konkreten Begründung sowie einem neuen Arbeits- und Zeitplan über den Fakultätsrat (tagt 1. Dienstag/Mittwoch im Monat) mit entsprechender Stellungnahme der Betreuenden einzureichen. Der Bericht inklusive Antrag auf Verlängerung ist im Dezernat Studienangelegenheiten (Original postalisch und als eine pdf-Datei (christin.lobe@ovgu.de)) einzureichen.

 

Bitte beachten Sie, dass nach erfolgreichem Abschluss der Promotion keine Verlängerung der Graduiertenförderung gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 GradFVO möglich ist. Die Förderung endet im Monat der Beendigung der Promotion.

Letzte Änderung: 29.10.2024 - Ansprechpartner: Webmaster