Stellenausschreibungen, Einstellung, Weiterbeschäftigung
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Gleichstellungsbeauftragte
In das Auswahlverfahren ist die/der Gleichstellungbeauftragte einzubeziehen. Ihre/seine Stellungnahme ist Bestandteil der notwendigen Einstellungsunterlagen. Weiterführende Informationen zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sowie der zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sie hier.