Stellenausschreibungen, Einstellung, Weiterbeschäftigung
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Stellenbesetzungsverfahren
Zunächst bedarf es einer Prüfung, ob es sich bei der zu besetzenden Position um eine Stelle handelt, welche durch neues oder bereits bestehendes Personal besetzt werden soll. In beiden Fällen wird durch das Dezernat Personalwesen geprüft, ob eine öffentliche oder interne Stellenausschreibung erfolgen muss oder ob das Arbeitsverhältnis des/der bisherigen Stelleninhaber*in ihrer/seiner Funktion durch eine Weiterbeschäftigung vertraglich verlängert werden kann. Sollen Stellen mit unbefristetem wissenschaftlichen Personal besetzt werden, bedarf es einer Rektoratsentscheidung.
Bitte kontaktieren Sie dazu die jeweils zuständige Personalsachbearbeiterin.
Eine Besonderheit stellen Besetzungsverfahren für Professorenstellen dar. Ausführliche Hinweise finden Sie auf den Seiten der Abteilung Beamte und tarifrechtliche Nebengebiete (K 23) und in der Berufungsrichtlinie.