Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden.

 

Was wird gefördert?

  • Förderung von Aufstiegsfortbildungen mit angestrebten beruflichen Abschlüssen über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses (z.B. Techniker/in, Meister/in, Fachwirt/in, Betriebswirt/in)

 

ABER: keine Förderung für berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge (BA, MA)

 

Wie wird gefördert?

  • Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt
  • zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Weitergehende Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

Letzte Änderung: 24.04.2023 - Ansprechpartner: