Sozialpädagogik (Angebot nur im Masterstudium)
Da das Profil Sozialpädagogik nur im Masterstudium angeboten wird, benötigen Sie ein passendes Bachelorstudium einer anderen Hochschule im sozialpädagogischen, erziehungswissenschaftlichen, kindheitswissenschaftlichen Bereich.
Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen - Sozialpädagogik + Unterrichtsfach
Sie studieren die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik in Kombination mit einem Unterrichtsfach (Deutsch, Ethik, Informatik, Mathematik oder Sport [Eignungsprüfung beachten!]).
Wann ist eine Zulassung möglich?
Eine Zulassung ist möglich, wenn Sie durch einen sozialpädagogischen/erziehungswissenschaftlichen/ kindheitswissenschaftlichen Studienabschluss (und evtl. eine einschlägige Berufsausbildung) 100 CP in Sozialpädagogik nachweisen können. Da Ihr absolvierter Bachelorstudiengang i.d.R. keine Studienanteile im Bereich der Berufspädagogik und in einem Unterrichtsfach enthielt, erhalten Sie die Auflage, diese Studienanteile (24 CP in der Berufs- und Betriebspädagogik, 36 CP in einem Unterrichtsfach) vor oder auch parallel zu den regulären Masterveranstaltungen (spätestens bis zur Anmeldung Ihrer Masterarbeit) nachzuholen (Studienmodell "Große Brücke"). Im Rahmen dieses sog. Brückenprogramms belegen Sie Lehrveranstaltungen (siehe Brückenmodulhandbuch) gemeinsam mit regulär eingeschriebenen Bachelorstudierenden.
FreiTalk
Wir beantworten gerne Ihre Fragen, z.B. ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wann Sie sich wie bewerben müssen, wie der Stundenplan aussieht, ob das Studium mit beruflicher Tätigkeit und mit Familie zu vereinbaren ist sowie viele weitere Fragen, beantworten wir Ihnen gern persönlich. Hierzu findet jede Woche ein FreiTalk statt:
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